NEWS | Archives A - B - C - D - E - F - G - H | Updated: 26.02.2007

THE LOCKERBIE AIR - DISASTER

PART (H)



June 28, 2006

The White House to take LIBYA OFF terror list today > long overdue!

A VICTORY FOR COMMON SENSE AND TRUTH, SHUKRAN (THANKS)


The next step >>>

reappeal and freedom for the innocent  "Lockerbie victim" nr. 271, Mr Abdelbaset Ali Al MEGRAHI + repayment of the fund for the victims families group (PanAm 103 aircrash) up to US$ 2.1 billion to the Libya GIFCA Foundation at Geneva/Switzerland.


EDWIN BOLLIER + MAHNAZ BOLLIER-TAVAKOLI

Joint letter on peace and security between Libya and UK



MEBO fires 100 E-mails to U.S. SENATORS

Zurich, June 11, 2006 / INTERNET

PanAm 103 Relative to the Government of Libya:

Some of the "Lockerbie families" surprised, upset by the news,"the U.S. removes Libya from its list of nations that provide support for acts of international terrorism" and pressing Libya to pay the finale contract part total US$ 536 million. (the expiry date of the contract was March 2005!) Pls. read the information-link: >Victims of PanAm Flight 103<


The U.S.Senat passed a resolution  Wednesday night on the President. The resolution specifically calls on Libya to make the final payments still owed to the families of the victims of Pan Am Flight 103.

Pls.read the Information-link  >
Res.504.109th CONGRESS 2d Session<:


Expressing the sense of the Senate that the President should not accept the credentials of any representative of the Government of Libya without the expressed understanding that the Government of Libya will continue to work in good fait to resolve outstanding cases of United States victims of terrorism sponsored or supported by Libya. Including the settlement of cases arising from the PanAM 103 and LaBelle Discotheque bombings.

The Senat resolution, which was sponsored by Senator Frank Lautenberg (D-NJ) and Senator Lindsey Graham (R-SC), was just the latest action undertaken by Congress on this issue.


Protest about the  Relatives money pressing. Shame! Shame!

An E-mail action, which was sponsored by  the private investgations firm, MEBO LTD/Switzerland, inform 100 Senators about the truth:  >>>

>Libya takes back its US$ 536 million fund for Lockerbie bereaved on April 10, 2005.The money was removed from the escrow (blocked) account in Switzerland, because the expiry date, on the  compensation contrat (Kreindler) ended on March 30, 2005!

This act was not to protest to the US State Department`s refusal to remove Libya 2005 from the list of states considered to support international terrorism. Libya`s promises ended fair, correct and fulfilled on March 2005.

Information-links:

Senators of the 109th Congress URL:
http://www.senate.gov/general/contact_information/senators_cfm.cfm

Victims of PanAm Flight 103 URL:
http://www.victimsofpanamflight103.org/

Senate, Daily Digest  URL:
http://thomas.loc.gov/cgi-bin/dailydigest




Zurich/Switzerland   June 11, 2006

Senator Mr Frank R. Lautenberg (D-NJ)
and to 99 Members of House of Representatives


Hart Senate Office Building
Washington


Subject: SRES 504 ATS, 109th CONGRESS 2d Session S, RES. 504.

Expressing the sense of the Senate that the President should not accept the credentials of any representative of the Government of Libya without the expressed understanding that the Government of Libya will continue to work in good faith to resolve outstanding cases of United States victims of terrorism sponsored or supported by Libya, including the settlement of cases arising from the PanAm Flight 103 and LaBelle Discotheque bombings.
IN THE  SENATE OF THE UNITED STATES, June 7, 2006



Dear Senator Mr Lautenberg and Members of House of Representatives

The final part of the contract (Kreindler) between the PA 103 families  and Libya ended fair, correct and fulfilled for Libya, since March 2005!
The LaBelle case is  a ongoing civilaction and have noting todo with the PA 103 affair.

For your information pls. read the copys of our letters to the U.S. Department of State and the U.S: Department of Transportation (Federal Aviation Administration FAA) and visit our webpage URL: >
http://www.lockerbie.ch<


Yours sincerely

Edwin Bollier VR
MEBO LTD / Zurich/Switzerland


Zurich/Switzerland, 23. May 2006
usfaa

Open letter to
Mr President George W. Bush


The White House
1600 Pennsylvania Avenue
Washington, D.C. 20500
USA


Copy to the US Congress

Betreff: The "Lockerbie-Tragedy" and the U.S. Department of Transportation Federal Aviation Administration (FAA)         

+++

Dear Mr President Bush


With respect to the Lockerbie victims Families group ( PanAm 103 aircrash).

Till now, no motive for the bombing of PanAm 103  in the  Lockerbie-Tragedy.

On Internet, in English to be continued soon...
now the text continue in German:

Das "Schuldig-Urteil" eines schottischen Gerichts über den libyschen "Offiziellen" Mr. Abdelbaset Al Megrahi ist eine "Miscarriage" welche vorsätzlich und mit einer politisch motivierten unwahren Behauptung konstruiert wurde.

Libyen und Mr. Megrahi haben nie die moralisch und rechtliche Schuld  für das "Lockerbie-Attentat" übernommen, weil beide Beschuldigte nach glaubhaften eigenen Aussagen, nichts mit dem "Lockerbie-Attentat zu tun haben.

Die neuen Entlastungsbeweise für das im Endstadium befindliche Reappeal sprechen nachweislich zu Gunsten Megrahis und Libyens.

Der Staat Libyen wurde lediglich durch eine verhängnisvolle Klausel in einem UN-Vorvertrag frühzeitig (vor dem Prozess) genötigt, die Verantwortung für den entstandenen Schaden bei den Hinterbliebenen der Opfer, nach einer rechtsgültigen Schuldigsprechung des Gerichts gegen ihren "Offiziellen", zu übernehmen. Ohne die Akzeptierung wären die UN-Sanktionen gegen Libyen dazumal nicht ausgesetzt worden...
Darauf hin setzten die "Mainstream-Medien" falsch und in
gekürzter Form die Nachricht in die Welt;
> Libyen habe für das  PanAm 103 Attentat, die Verantwortung übernommen < !

(Responsibility for the handling our's official -but not guilt- for downing of a Pan- Am flight over Lockerbie Scotland)

Der libysche Staat  musste schliesslich den Schaden übernehmen, welcher u.a. in einer Entschädigungszahlung von US$ 2.7 Milliarden für die Hinterbliebenen der Lockerbie-Opfer gipfelte.
Dazu kamen weitere Forderungen der ex Fluggesellschaft PanAm in
Milliardenhöhe, sowie die Auflage im "Lockerbie-Fall" weiterhin aufklärend über die Hintergründe im Detail  mitzuhelfen.

Für eine Reappeal-Eingabe (2003) bei der Scottish Criminal Cases Review Commission des zu lebenslänglicher Gefängnisstrafe verurteilten libysche Staatsbürgers Mr. Abdelbaset Ali Al Megrahi, machte die private "Support" *Firma für Mr.MEGRAHI und Libyen (*MEBO LTD, Switzerland) eine umfangreiche Hintergrund-Untersuchung im Lockerbie-Fall über die falschen fatalen Behauptungen, welche am Gericht in Kamp van Zeist zu ungunsten Megrahis als Tatsache gewertet wurden:

1. Ein Sprengstoffkoffer sei von AirMalta KM-180 in Frankfurt auf den PanAm Clipper Flug PA-103/A transferiert worden;

2. Ein nach Libyen gelieferter MEBO-Timer MST-13 hätte den Sprengstoff-Koffer aktiviert, welcher die Boeing 747 der PanAm 103 zum Absturz brachte.

Der MEBO Untersuchungsrapport "Lockerbie 2006", wurde der Scottish (SCCRC) Reappeal-Commission und anderen involvierten Untersuchungs-Organisationen, u.a. dem BKA und auch Ihrem US Department of Transportation (FAA) am 27. März 2006 zur Prüfung der Vorhalte und einer Stellungsnahme zur Verfügung gestellt.

In diesem Rapport machte MEBO Ltd schwere Vorwürfe an die Federal Aviation Administration (FAA), welche als oberste internationale "Air-Disaster"-Behörde für die Richtigkeit der Untersuchungen zwischen 1988-1991 im "Lockerbie-Fall" veranwortlich zeichnete.

Die Federal Aviation Administration (FAA) hat zusammen mit anderen Untersuchungs Organisationen mitgeholfen die Rekordmenge von 15'000 "Witness- Statements" zu erstellen, war aber andernseits unfähig durch eine einfache Addition klarzustellen, dass u.a. keines der total 136, auf PA-103/A geladenen Gepäckstücke, dem AirMalta Flug KM-180 zugeordnet werden kann.

The FAA department for Europa at Rome have overseen among other decisive things that a agent loaded at FRANKFURT to the PANAM flight PA-103/A, three (3) piece unknown mysterious bag's from KUWAIT coming from Lufthansa, flight LH-631. (mysteriously silent till now)

Somit ergibt sich:

1. Kein Sprengstoff-Koffer Transfer von AirMalta KM-180 auf PanAm 103/A in Frankfurt.

2. Beim angeblich in Lockerbie aufgefunden Fragment eines MEBO-MST-13 Timers, handelt es sich um ein manipuliertes PC-Board eines nicht funktionstüchtigen Prototyp MST-13 PC-Boards, somit nicht von einem nach Libyen gelieferten MST-13 Timer stammen konnte.

Es befremdet mich, dass das Department, der Federal Aviation Administration (FAA) zu den Vorwürfen im eingereichten MEBO-Rapport keine Stellung nehmen will. Warum ?

Es zeichnet sich zusehens ab, dass im grössten Kriminalfall des Jahrhunderts, aus dazumal politischen Gründen, die Wahrheit zu ungunsten Libyens vereitelt werden musste. Das Urteil der SCCR Commission wird demnächst zur Wahrheitsfindung beitragen.

Nicht zu vergessen ist der mit grosser Wahrscheinlichkeit unschuldig zu lebenslänglicher Gefängnisstrafe einsitzende libysche Staatsbürger Mr. Abdelbaset Al Megrahi, auch ein Lockerbie-Opfer (Nr.271). Seine Hinterbliebenen: sind seine Frau und fünf Kinder...

Darf ich Sie bitten bevor ein Medien-Wirbel entsteht, bei der FAA Behörde eine  glasklare Stellungsnahme über den MEBO-Rapport anzuordnen, damit die "Libyen-Gegner", speziell bei einigen Hinterbliebenen der PanAm 103 Opfer, wie Daniel and Susan Cohen, Glenn and Carol Johnson und andere, durch ein Statement der Air Disaster Untersuchungs Administration FAA überzeugt werden können, dass meine Vorhalte über die fatalen Fehler, welche zweifelsfrei der FAA unterlaufen waren, der Wahrheit entsprechen.

Die Tragädie Lockerbie muss dann neu 'inszeniert' werden...

Notabene: Shame!!! Some of the Lockerbie families surprised, upset by news, "the U.S. removes Libya from its list of nations that provide support for acts of international terrorism" and pressing Libya to pay the finale contract part (expiry date, March 2005) of US$ 536 million...

*Carol and Glenn Johnson predicted that families of the Lockerbie victims would be vociferous in their objections to Congress within the next 45 days if the administration does not force Libya to "keep its promises."
*
(published under the cover story "Libya news surprises Lockerbie families". Tuestday, May 16. 2006 by Daily Courier)


Hochachtungsvoll

Edwin Bollier VR
MEBO LTD

Link to "THE LOCKERBIE JUDGEMENT: AN ANALYSIS"

TITEL: Lockerbie: $ 2.7 Billion Sham And Shame

Link to "UN-Press Releas SC/7866 09.09.2003"


Zurich 27 March 2006
faa3

Open letter to the
U.S. Department of Transportation
Federal Aviation Administration (FAA)

+++

U.S. Department of Transportation
Federal Aviation Administration (FAA)
800 Independence Avenue, SW
Washington, DC 20591 USA

Pls. forward this material to the FAA Office to the legal Officer *********** in the airport security field.

Zurich / Switzerland, 22 March 2006

Betreff: Investigation in the "LOCKERBIE-AFFAIR" (Air Disaster PANAM flight PA-103, 21.December 1988).
Classes of Airports: FRANKFURT/a.M. (1988, Part. 139 Certification, Class 1).
Baggage handling: Computer control conveyancing-system, through the company FAG (1988) at Airport Frankfurt.
Handling: X-ray equipment, decompression chamber, through the safety firm ALERT. (1988)
MEBO-report: checking through a specialist ex (EASA) European Aviation Safty Agency.


Dear Officer

The MEBO-report from December 15, 2005 blames the decisive investigation report from the GERMAN BUNDESKRIMINALAMT (BKA police) responsible for the possibility of a false accusation:

> "Bomb-Bag" transfered from AIR MALTA flight  KM-180 to PAN AM flight PA-103/A at FRANKFURT <

The BKA and the FAA department for EUROPE at ROME have overseen, among other decisive things, that a agent loaded at FRANKFURT to PANAM flight PA-103/A, three (3) piece unknown mysterious bag's from KUWAIT coming from Lufthansa,  flight LH-631. (mysteriously silent till now).

The bag transfer from AIR MALTA to PANAM at  FRANKFURT was a "political lie". Please reed the new and proven MEBO-report and checked to see whether every- thing is okay against the incorrect BKA expertise ST-33 068507/88.

Even if the two MEBO expert opinions concerning the fatal errors in the BKA ST-33 report are factually correct in my opinion and likewise judged to be correct by experts, an official material evidence statement from the BKA and FAA is absolutely indispensable. This opinion must be decisive as material evidence for the defence at the REAPPEAL at the highest level-- no suitcase was transferred in FRANKFURT from Air Malta KM-180 to Flight PA-103/A.

Many thanks and kind regards.
Yours sincerely

Edwin Bollier VR

MEBO LTD/ SWITZERLAND

One MEBO report FAKT:1
and other enclosures.

more above  FAA >>>


Zurich 20. February 2006

Lockerbie-Victim Number 271: Are human rights disregarded for Muslims?

The Libyan citizen and muslim Abdelbaset Ali Al MEGRAHI is still suffering in a scottish prison after being convicted to imprisonment for life by a scottish court found him guilty to be the Lockerbie-bomber. As a matter of fact and based on actual and waterproof evidence of exoneration, Mr Al Megrahi would deserve to be released immediately.

The question arises why the opening of the reappeal which was scheduled for September 2005 (!) is still pending. Could it be possible that this kind of delaying tactics is based on the simple fact that the SCOTTISH CRIMINAL CASES REVIEW COMMISSION has a problem to excuse the most disgraceful miscarriage of justice in Scotland for more then one century?


Zurich 1. January 2006
truth

Seventeen years have passed since someone placed an IED on PanAm 103 and caused the crash over LOCKERBIE, SCOTLAND. I am firmly convinced that the truth will come out in 2006 that Mr. Abdelbaset Al MEGRAHI and LIBYA has noting to do with the LOCKERBIE-TRAGEDY.

The new  MEBO-report from December 15, 2005 blames the decisive investigation report from the  GERMAN BUNDESKRIMINALAMT (BKA police) responsible for the possibility of a false accusation:

>"Bomb-Bag" transfered from AIR MALTA to PANAM at FRANKFURT.<

The BKA have overseen, among other decisive things, that a agent loaded at FRANKFURT to PANAM flight PA-103/A, three (3) piece unknown mysterious Bag's from KUWAIT, coming from LUFTHANSA, flight LH-631. (misteriously silent till now)
The bag transfer from AIR MALTA to PANAM at FRANKFURT was a "political lie". Please  reed  the new and proven MEBO-report against the incorrect BKA expertise ST'33 068507/88. There are additional details in the
> BKA/MEBO anti-report <

EDWIN BOLLIER


Zürich, 23.November 2005
chapt13

PLS VISIT>>> THE DISASTROUS AIR MALTA LIE: <<<
CHAPTER 13, FRANKFURT AIRPORT


Zürich, 14.November 2005
doubts
Lord Advocate Fraser: my Lockerbie trial doubts

Das "politische" 'LOCKERBIE-INDICTMENT' wurde vom schottischen Lord Advocate Peter FRASER, Baron FRASER of Carmyllie, von A-Z auf manipulierten Beweismitteln und vorsätzlich getürkten Vorfällen aufgebaut...

Niemand hat das Recht sein finanzielles "Entschädigungs-Glück" über (US$ 2 Milliarden) auf dem Unschuldsrecht eines anderen aufzubauen.

Die erste Abbildung zeigt: >>> MEBO MST-13 Timerfragment TRILOGIE

das einzige massgebende Beweisstück eines MEBO MST-13Timerfragments, angeblich aufgefunden in den Trümmerteilen der abgestürzten Boeing 747 (Flug PA-103), welches den Link (die "Blutspur") des PanAm 103 Attentats von LOCKERBIE über MEBO LTD nach LIBYEN beweisen sollte.

Photografiert am 12. Mai 1989 bei RARDE (Defense Research Agency military division at Fort Halstead), Abt. Dr. HAYES & FERADAY.
Dieses Timerfragment, sollte laut Gerichtsbeschluss (Kamp van Zeist) Teil der Zündvorrichtung des angeblichen "Sprengstoffkoffers" gewesen sein, welches den Absturz des Fluges PA-103 mitverursachte.

Don't forget: BOLLIER wanted to dispute the evidence at Kamp van ZEIST but trial Judge, Lord SUTHERLAND, did not permit him to do so!

Bei einer Wiederholung des Appeals, kann dem Gericht durch eine professionelle Digitalvergrösserung und forensische Expertise, sowie mit einem Zeugen bewiesen werden, dass das MST-13 Fragment zweifelsfrei von einem 8-play Prototype PC-Board abstammt welches von Zeuge Ing. U. LUMPERT (MEBO) fabriziert wurde. Die Expertise wurde bereits der Reappeal SCCR-Commission zur Beweiskontrolle übergeben.
PS: Nach LIBYEN wurden von MEBO LTD keine MST-13Timer geliefert, welche mit  solchen Prototype PC-Boards ausgerüstet waren. more >>>


Zürich, 1.November 2005
Lockgate

ABOUT THE 'LOCKERBIE-GATE'...

Nach Unschuldsbeweis und einem rechtsgültigen Freispruch durch ein schottisches Gericht, für Abdelbaset Al MEGRAHI nach dem Reappeal in der "LOCKERBIE-AFFÄRE", muss der unblutige Schadenersatz von US$ 2,16 Milliarden dem LIBYSCHEN VOLK zurückerstattet werden.

Der bereits seit 4 1/2 Jahren (von insgesamt 27Jahren) unschuldig im schottischen Gefängnis sitzende Mr. Abdelbaset Al MEGRAHI und der Staat LIBYEN haben mit dem PanAm-103 Attentat, überprüft durch unsere umfangreichen Ermittlungen, Rekonstruktionen und Beweismitteln aller in Frage kommenden Faktoren, nachweislich nichts zu tun. Die Anklagepunkte des dazumaligen Lord Advokate waren zuwenig gut abgeklärt worden, dadurch muss die Professionalität des damaligen schottischen Gerichts in Frage gestellt werden.

Eine willkürlich und überbordende Schadenersatzforderung von US$ 2.7 Milliarden 2'700'000'000.00, welche durch Nötigung gegen LIBYEN für die Hinterbliebenen der 270 leidigen Lockerbie-Opfer zustande kam und von (GIFCA) grösstenteils ausbezahlt wurde, dazu eine Auszahlung für eine fragwürdige Schadenersatzforderung im gleichen Kontext, an:

MINMAR (495) Limited, London EC3M 1JP, UK,
(als Abtretungsgläuberin der Pan American World Airways Inc., 24 Link Drive, Rockleigh Industrial Park, Rockleigh, New Jerey 07647, USA) von englischen Pfund £ 68'000'000.00 (US$ 130 Millionen), sollen zurückbezahlt werden.

Beide Summen müssen nach dem erfolgreichen Reappeal von der SCOTTISH CRIMINAL CASE REVIEW COMMISSION (SCCRC) und eines zuerwartenden rechtsgültigen Gerichtsurteils, wonach MEGRAHI zu Unrecht durch falsche Beweismittel verurteilt wurde, vollumfänglich und mit Zinsen dem LIBYSCHEN VOLK zurückerstattet werden.

Grund: Neue massgebene Entlastungsbeweise und der Zusammenbruch der getürkten Beweiskette, wie zum Beispiel:
-
Kein Sprengstoff-Koffer Transfer von AIRMALTA KM-180 in FRANKFURT auf  Flug PANAM PA-103/A;
-
Manipuliertes MST-13 MEBO Timerfragment [Prototype], welches forensisch beweisbar nicht von einem nach LIBYEN gelieferten MST-13Timer abstammt usw.

Die Schadenersatzansprüche stützen sich allein auf das fragwürdige schottische Skandal-Gerichtsurteil im "Lockerbie-Fall" ab, welches nach dem Appealverfahren den libyschen Staatsbürger Abdelbaset Al MEGRAHI, augenscheinlich aus politischen und nicht aus strafrechtlichen Gründen, vorsätzlich als Täter rechtsgültig zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe verurteilt hatte.

Anstössig war die im Agreement, durch Nötigung erzwungene und übereilte Auszahlung der Schadenersatzforderungen aus dem libyschen hinterlegten Deposit von US$ 2.7 Milliarden durch die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in der Schweiz (BIZ).
Äusserst merkwürdig scheint auch die Tatsache, wonach der verantwortliche Advokat die Auszahlungen voreilig und nicht abwartend bis zum neuen Urteil des Reappeals der SCCR Commission vorgenommen hatte, da die schottischen Rechtsmittel zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgeschöpft waren. Des weiteren waren zu dieser Zeit verschiedene Ungereimtheiten einschlägig bekannt!

Die sichergestellte und verzinsbare Einlage zu Gunsten der Hinterbliebenen bei der BIZ von US$ 2.7 Milliarden hätte die Aufhebung der UN-Sanktionen gegen LIBYEN dadurch juristisch gesehen nicht behindert.

Weitere Nachforschungen in dieser schleierhaften Angelegenheit werden in Auftrag gegeben.

Die vorzeitige Auszahlung des Schadenersatzes, von einigen Hinterbliebenen als  "Blutgeld" bezeichnet, verführte zur falschen Annahme und diente den internationalen Mainstream Medien für die weltweite Verbreitung der unwahren Darstellung, der Staat LIBYEN hätte die Verantwortung für das PanAm-103 Attentat übernommen, was der Premierminister GHANEM unmissverständlich bestritten hatte und auch klar festhielt, wonach der Libysche Staat zur Zahlung erpresst wurde.

FAZIT:

Der dazumal erpresste Schadensersatz für die Hinterbliebenen der 270 leidigen Opfer der "Lockerbie-Tragödie" von je US $ 10 Millionen, Total US $ 2,7 Milliarden (2'700'000'000), sollte nach folgenden vertraglichen Bedingungen in drei Teilen von der (GIFCA) Gaddafi international Foundation for Charity Associations, Vorsitzender Mr. Seif el Islam GADDAFI, geleistet werden:

1.Teil: US$ 1.08 Milliarden (je 4 Millionen pro Opfer), wurden im Sept. 2003 ausbezahlt.
Bedingung: Aufhebung des UNO-Embargos laut UN-Resolution gegen LIBYEN.

2.Teil: US$ 1.08 Milliarden (je  US$ 4 Millionen pro Opfer). Dieser Teil des Vertrages war wegen Datumsüberschreitung verfallen, wurde aber im September 2004, nach zweimaliger Vertrags-Verlängerung, von libyscher Seite  (GIFCA), trotzdem erfüllt.
Bedingung: Aufhebung des "US-draconian economic sanctions" gegen LIBYEN.

3.Teil: US$ 540 Millionen (je US$ 2 Millionen pro Opfer), wurden nicht ausbezahlt (verfallen), weil die Vertragsbedingungen von USA zeitlich nicht eingehalten wurden.
Bedingung: Als Gegenleistung sollte LIBYEN von der US Terrorliste gestrichen werden, was von den USA zum vertraglich abgemachten Zeitpunkt jedoch nicht eingehalten wurde.
 

Das Restdeposit von US$ 540 Millionen wurde auf Grund der neu gewonnenen Beweise bereits vom Sperrkonto der  Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) von der GIFCA Foundation nach LIBYEN zurückgeführt..
Link zu diesem Thema: >Prof. KOECHLER satement<

Libysche Bedingung:

LIBYEN hatte zu keinem Zeitpunkt die Anschuldigungen akzeptiert, wonach sie für das "PanAm-103" Attentat über LOCKERBIE verantwortlich zeichnet, wie falsch in den internationalen Medien berichtet wurde.

LIBYEN verpflichtete sich lediglich, die Schadenersatzforderungen  für den angeblich angerichteten Schaden in der "LOCKERBIE-Tragödie", vom zur Zeit noch rechtsgültig verurteilten Staatsbürger Abdulbaset Al MEGRAHI, zu übernehmen.

Dazu wurde LIBYEN von der UNO, verpflichtet weitere grösstmöglichste Untersuchungshilfe zu leisten, um u.a. die schottischen Schuldbehauptungen gegen ihren zu lebenslänglich Gefängnis verurteilten Staatsbürger Abdelbaset Al MEGRAHI im "LOCKERBIE-INDIZIENFALL", zu entkräften.


* Zum Vergleich:

Für die Opfer des fatalen Abschusses des zivilen Airliners der IRANAIR Flug 655 durch das US Kriegsschiff USS VINCENNES im persischen Golf (290 Opfer) am 3.Juli 1988, sechs Monate vor dem PanAm-103 Attentat, bezahlte die USA den Hinterbliebenen der leidigen Opfer, von iranischen Staatsangehörigen je US$ 300'000.00, für die nicht iranischen Passagiere je US$ 2.9millionen...

Für die zukünftige Rückforderung der Schadenersatz-Gelder für das LIBYSCHE VOLK, ist die in den USA domizilierterte

>US INTERFOR, INC, INTERNATIONAL INVESTIGATIONS FIRM, NEW YORK<
vorgesehen, welche bereits nach dem Attentat auf PanAm-103, 1989/90 mit einer grossangelegten internationalen Untersuchung beauftragt wurde, nach Informationen über die Hintergründe des PANAM 103 Attentat zu suchen.

EDWIN BOLLIER


Zürich, den 25. Oktober 2005
Getto

Das Skandalurteil der schottischen Justiz in der "Lockerbie-Affäre" wird zusehens zum "Rohrkrepierer" und bringt das hervorragende Ansehen der englischen Justiz in Bedrängnis


Drei Skandale, (Lockerbie Beweis gefälscht)
von Elmar Getto
Information Link >>> rbi-aktuell



Zürich, den 17. Oktober 2005

DIE 'MST-13Timer' Schadenersatzklage
gegen  MEBO LTD + MEISTER & BOLLIER

von 32'000'000.00 US$ + 5% Zins , seit 8. November 1993

wurde durch die Anwaltskanzlei PRAGER DREIFUSS & LEHNER  CH, im Auftrag von *MINMAR Ltd. London UK zurückgezogen.
*(Abtretungsgläuberin der Pan American World Airways Inc., 24 Link Drive, Rockleigh Industrial Park, Rockleight, New Jersey 07547, USA)

MEBO's  "FEEDBACK"
für die 13 Jahre dauernde Kreditschädigung durch PRAGER DREIFUSS & LEHNER,  solidarisch haftend mit MINMAR Ltd, London, stellt MEBO LTD eine Schadens-Forderung gegen PDR und MINMAR Ltd., über 9.5 millionen US$.

Die überraschende Stornierung der Forderung von MINMAR Ltd. gegen MEBO Ltd. dürfte u.a. augenscheinlich, durch die kürzlich in den Medien bekannt gewordenen ("Doubts" over Lockerbie evidence) und in dem bevorstehenden Reappeal Entscheid der SCOTTIS CRIMINAL CASE REVIEW COMMISSION (SCCRC) erfolgt sein.
Nach früheren Presseberichten mussten im gleichen Forderungsfall (32mio US$) nach einem Gerichts-Vergleich in LONDON, der Fluggesellschaft AIRMALTA für die falsche Behauptung und Namensschädigung - AIRMALTA Flug KM-180 von MALTA kommend hätte einen Sprengstoffkoffer transportiert, welcher in FRANKFURT auf die PanAm 103/A transferiert wurde - mehrere hunderttausend US$ Schadenersatz bezahlt werden.
Die Anspruchsgrundlage stützte sich damals wie bei MEBO Ltd, auf der angeblichen Tatsache (unwahre Behauptung), dass der Sprengstoffkoffer, sowie der MST-13Timer, den Absturz der  Boing 747 von PanAm verursachte...


Zürich, den 3.Oktober 2005
warten

Die seltsame  Verzögerung  des Reappeal der SCCRC

Die Erwartung der offiziellen Bekanntgabe des Reappeals in der  "Lockerbie-Affäre" im September 2005 ist noch nicht erfüllt worden. Ist die Verzögerung im unverbrauchten Budget zu suchen? Vom Gesamtbudget von £ 1,15 millionen waren Ende Juli 2005 für das Reappealverfahren erst £ 600'000 verbraucht worden...

Das durch den grössten schottischen Justizirrtum entstandene "Lockerbie-Opfer" No. 271, der libysche Staatsbürger Mr. Abdelbaset Al MEGRAHI und seine "Supporter", erwarten täglich die Erteilung des förmlichen Reappeals der SCOTTISH CRIMINAL CASES REVIEW COMMISSION.

Dass die juristischen "Staff's" bei der SCCRCommission vermutlich Mühe haben  der Wahrheit zufolgen zeigt die Absage an MEBO, beim deutschen BUNDESKRIMINALAMT (BKA), das Rechtshilfeabkommen zwischen UK und DEUSCHLAND auszunützen um die fatalen BKA-Ermittlungsfehler, welche MEBO aufgedeckt hat (dass u.a. kein Koffer von AIRMALTA auf die PANAM-103/A in FRANKFURT transferiert wurde) bestätigen zulassen.
siehe Link: Exchanche of letters on Dec. 2004 between MEBO and the SCCRC

Es widerspricht der Aussage der Commission, dass es nicht im Sinne der SCCRC sei Ermittlungen anzustellen. Ein Beweis für das mögliche Gegenteil war die  kürzlich in den Medien veröffentlichte Nachricht, dass der Experte Allen William FERADAY (RARDE), wegen der möglichen Fälschung des MEBO MST-13 Timerfragments in der "Lockerbie-Affäre" von der SCCRCommission neu einvernommen wurde.
siehe Link: 'Doupts' over Lockerbie evidence

Wer sich weigert die neuen wegweisenden Ermittlungstresultate von MEBO, in der "LOCKERBIE-AFFÄRE" auf ihren Wahrheitsgehalt durch das BKA überprüfen zulassen, trägt nichts zur Vertrauenswürdigkeit bei.

Es wäre heute, nach dem der Staat LIBYEN in die internationale Gemeinschhaft zurückgeholt wurde zeitkonform, im politischen "Kriminalfall LOCKERBIE" umzudenken und die vollen Hintergründe des Verbrechens aufzudecken um Mr. Abdelbaset Al MGRAHI und LIBYEN endgültig zu entlasten.
In ähnlichem Zusammenhang wurde bereits die anti LIBYA Webseite URL> http://www.Libya1.com,  LIBYA: News and Views, Ende Juni 2005 in den USA, geschlossen.
Der Tag nähert sich an dem die Drahtzieher des verfälschten Lockerbie-Attentats gegen LIBYEN zur Verantwortung gezogen werden können...


NEWS: Zürich den 21. September 2005

LIBYEN soll für ein weiteres angebliches Bombenattentat, diesmal auf den UTA-Flug 772, verantwortlich gemacht werden. Die "VICTIMS OF TERRORISM GROUP" erhoffen sich, laut Pressemitteilung von Crowell&Moring LLP einen Schadenersatz von mehr als 2 milliarden US$ von LIBYEN zu erhalten.

MEBO hat die vom französischen Richter Jean-Louis BRUGUIRE vorgelegten Beweis-Materialien beurteilt und festgestellt, dass das grüne Fragment vom Timerfabrikat "TAI-YOUN" (TY) aus TAIWAN sowie der Koffer Marke "Samsonite" Typ Silhouette 200 oder 2000 und anderes Material, nicht mit LIBYEN in Verbindung gebracht werden kann.

Es scheint sich eine zweite "Lockerbie-Affäre" anzubahnen, auch in diesem Fall wurde nach Angaben von Experte Monsieur Claude CALISTI ein Koffermodell "Samsonite Silhouette" verwendet, welche laut Fabrikant "Samsonite" in DENVER (COLORADO USA), hergestellt wurden...

Nach Aussage von Ermittler und Buchautor Pierre Pèan war anfangs der
fragwürdigen Untersuchung des UTA Attentats, das Auffinden eines MEBO
MST-13Timers (wie im "Lockerbie-Fall) vorgesehen. Augenscheinlich um
LIBYEN vorsätzlich auch mit dem UTA 772 Fall in Verbindung zu bringen!

Weitere Info in deutsch unter URL: http://www.presseportal.ch/de/print.htx?nr=100496532
Info in englisch unter URL: http://www.crowell.com/utaflight772

Qui sont les vrais coupables de l'attentat du vol UTA 772?
S.v.p. lisez la recherche de resultats de Pierre Pèan: "MANIPULATIONS
AFRICAINES" (Plon,2001 ISBN: 2-259-19319-6)



NEWS: OfficialWire, NY - 29 Aug 2005

CIA Faked Lockerbie 'Evidence'
Former Scottish police chief confirms U.S. wrote the script to incriminate Libya
The key piece of evidence, a fragment of circuit board from a MEBO MST-13 timing device that implicated Libya, had been planted by U.S. agents for political reasons. more...

by Jennifer Monroe



Demnächst wird von der SCOTTISH CRIMINAL CASE REVIEW COMMISSION (SCCRC) im LOCKERBIE-FALL die  offizielle Zuweisung eines Reappeals, wegen "miscarriages of justice", für den verurteilten libyschen Staatsbürger Mr. Abdelbaset Ali Al MEGRAHI erwartet.

MEBO hatte sich mit der Lockerbie-Affäre seit 1991 beschäftigt und kam nach dem verlorenen Appeal des Defenseteams DUFF & TAYLOR in Camp van Zeist, durch Studium aller Unterlagen und Insiderinformationen bereits 2001 zu dem Ergebnis, dass ein "Sprengstoff-Koffer Transfer" am Airport FRANKFURT von AIRMALTA auf den PANAM Flug PA-103/A kategorisch ausgeschlossen werden muss!

Durch sachkundige Rekonstruktion kann von MEBO bewiesen werden, dass der bezeichnete "Sprengstoffkoffer" ein normales Passagiergepäck war, welches von BERLIN-TEGEL via FRANKFURT mit Flug PA-103/A nach LONDON- HEATHROW transportiert wurde und dort mit seiner Besitzerin, die Flugreise beendete und der Koffer ausklariert wurde.

MEBO musste in seinen Publikationen mehrmals seine Rekonstruktionen im Kontext  verändern, bezugsweise kleine Details wie Namen etc. verfälschen, um die Herkunft der Informationen zu verschleiern.
Dazu kamen normale Fehlinterpretationen, weil anfänglich nicht alle Hintergrundfakts bekannt waren; jedoch musste nie die massgebende MEBO Rekonstruktion, dass
kein Gepäcktransfer von AIRMALTA auf PANAM infrage kommt berichtigt werden, weil sich frühzeitig herausstellte, dass es sich um einen normalen Passagier-Gepäcktransfer von BERLIN-TEGEL via FRANKFURT nach LONDON-HEATHROW gehandelt hatte.

MEBO hatte sich nie die Aufgabe gestellt, die Beteiligten des PanAm-103 Attentats zu ermitteln sondern zu beweisen:

1.>dass, das angeblich in LOCKERBIE aufgefundene Fragment eines MEBO Timer, Type MST-13 von einem Prototype MST-13Timer  abstammt, welcher nicht nach LIBYEN geliefert wurde.

2.>dass kein Gepäcktransfer von AIRMALTA auf Flug PANAM 103/A im Airport FRANKFURT infrage kommt.

Bei den folgenden neuen Publikationen, handelt es sich um den letzten Stand der MEBO Ermittlungen, welche der SCCRCommission für ihre Beratungen zur Verfügung standen. > > >

SCCRC


MEBO WEBPAGE INTERNET
Zürich, den 8.August 2005
600000

Das LOCKERBIE Reappeal kostete den schottischen Steuerzahler bis jetzt £ 600'000 (englische Pfund = ca. 1,5 millionen CHFr.) und soll demnächst eröffnet werden.

Das Reappeal vom rechtsgültig, jedoch unschuldig verurteilten Libyer Abdelbaset Ali Al MEGRAHI im "Lockerbieprozess", kostete SCOTLAND seit der Eingabe des Reappeals im September 2003 über £ 600'000!

Zur Erinnerung: Das Defenseteam von Mr. MEGRAHI verlangte im Rahmen der beweisbaren Möglichkeit einer "Miscarriage of Justice", bei der SCOTTISH CRIMINAL CASES REVIEW COMMISSION (SCCRC) ein Reappeal.

MEGRAHI wurde im grössten Kriminalfall des Jahrhunderts, in einem  schottischen Indizienprozess in Kamp van Zeist schuldig befunden, die Boeing 747 von PanAm, Flug PA-103 über Lockerbie durch einen in MALTA eingeschleusten "Sprengstoff- Koffer" zum Absturz gebracht zuhaben.
Die Spur führte über ein
angeblich in LOCKERBIE aufgefundenes MEBO Timerfragment MST-13 nach LIBYEN. Forensische Untersuchungen zeigten, dass dieses Fragment manipuliert war, dazu wurden MST-13Timer solchen Prototyps nie nach LIBYEN geliefert.

Dabei kamen 259 Passagiere und 11 ortsansässige Bürger von LOCKERBIE um ihr Leben. Für diesen angenommenen Tatbestand  wurde  MEGRAHI rechtsgültig zu lebenslänglicher Gefängnisstrafe (27 Jahre) verurteilt.
Gegen das Urteil 27 Jahre hatte Lord Advocat Colin BOYD im Dezember 2003 Rekurs eingelegt, seine Begründung: 27 Jahre sind zumild!

Die Kosten eines normalen Reappeal lagen letztes Jahr im Durchschnitt bei £ 6'900.-- In einer Vorstellung am SCCR-Commissionsreport verteidigte Reverend Graham FORBES (chairman) die Kosten von £ 600'000 und gab bekannt, dass es notwendig war drei neue juristische "Staff" zusammenzustellen, um den speziellen komplizierten und umfangreichen Fall von MEGRAHI zubearbeiten. Dazu kamen erhebliche  Kosten von Mietausgaben für zusätzlich angemietete Offices und anderen Unkosten hinzu...

TOM CORDON, Scottish Political Correspondent sagte folgendes in der Zeitung "The Herald":
Kenny MacAskill, the SNP justice spokesman, said MEGRAHI was enttitled to due process, but said Scots taxpayers should not have to pick up the bill.
He said: "Obviously justice comes at a cost. But this case was unique, and the costs should be met by the UK government, not simply Scotland.

"When MEGRAHI's solicitor applied for a review to the commission, he said new evidence supported his client's claims of innocence and pointed the blame elswhere. However, he failed to give details.

MEBO konnte in diesem Zusammenhang mit 9 Gutachten der Reappeal Commission in SCOTLAND überzeugend beweisen, dass durch die unprofessionelle und fehlerhafte staatliche Expertise vom BUNDESKRIMINALAMT in DEUTSCHLAND, das BKA die Verantwortung für die Auslegung des schottischen Gericht trägt; ein "Sprengstoff-Koffer" sei via FRANKFURT von AIRMALTA KM-180 auf den Panam Flug PA-103/A transferiert worden.

Durch manipulierte Dokumente der Gepäcksbeförderung FA32 in FRANFURT und dem falschem Namen von Passagier W.WAGENFÜHRER anstelle von Frau Wiebke WAGENFÜHR konnte die Wahrheitsfindung am Gericht in Zeist vereitelt werden, da die wichtigste Entlastungszeugin nicht gefunden und dadurch nicht befragt werden konnte...
Es beweist heute, dass der Koffer von WAGENFÜHR, im Kontext das
wichtigste Faktum darstellt, welcher es ermöglichte, dass um 13:07Uhr am Couter 206/V3 falsch dargestellt werden konnte, der Koffer sei von AIRMALTA auf PA-103/A transferiert worden.
Der vom Gericht in Kamp Zeist bezeichnete, "Sprengstoff-Koffer" ex Tray No. B-8849 war ein normales Passagiergepäck, ein auffalender
grell-roter Leinen-Koffer (DDR Fabrikat), von Passagierin Ms. Wiebke WAGENFÜHR, welche mit PA-641/(643) von BERLIN-TEGEL via Flug PA-103/A in FRANFURT, die Reise in LONDON HEATHROW beendete und ihren Koffer ausklarierte.

Somit ist ein Gepäck-Transfer von AIRMALTA Flug KM-180 auf PA-103/A in FRANKFURT uneingeschränkt auszuschliessen!

MEBO bemüht sich in DEUTSCHLAND in diesem hochkarätigen Kriminalfall, wegen Dokumenten-Manipulation, nachträglich eine Strafanzeige einzureichen. MEBO ist davon überzeugt, hätte Frau WAGENFÜHR am Gericht in Zeist ihre Reisedaten mit ihrem Koffer darlegen können, müsste heute Mr. MEGRAHI nicht sehnlichst im schottischen Gefängnis GREENOCK auf sein Reappeal warten und SCOTLAND hätte ein Problem weniger...

MEGRAHI wurde nach einem 84-tägigen Prozess, unter schottischem Recht in Kamp van Zeist HOLLAND, als schuldig erklärt. Der Mitangeklagte Khalifa FHIMAH wurde in allen Punkten frei gesprochen. Die Kosten für diesen Prozess beliefen sich auf £ 75 million = 180 millionen CHFr. LIBYEN sollte $ 2.7 milliarden Schadenersatz den Hinterbliebenen bezahlen.

EDWIN BOLLIER (EBOL)            Quellenangabe: Teilweise aus "The Herald"


Zürich, 12. Juli 2005
kurz

Kurzübersicht über kriminelle Manipulationen in der Gepäck-Abfertigung am Flughafen Frankfurt, im Zusammenhang mit der "Lockerbie-Affäre".

Ausgangslage:'Rechtsgültig behaupteter Tatbestand':

In der Gepäckabfertigung FA32 in Frankfurt sei am 21.12.1988, um 13:07Uhr, zwischen der Gepäck-Erfassung von AIRMALTA, Flug KM-180, zwischen 13:04--13:10Uhr, am Counter No. 206/V3, ein "Sprengstoff-Koffer" codiert worden, welcher mit dem Tray B-8849 zum Laderaum der PanAm-103/A befördert wurde. Der Sprengstoff-Koffer sei via LONDON-HEATHROW auf PanAm Flug PA-103 transferiert worden, wo dieser um 19:03Uhr über LOCKERBIE explodierte und die Boeing 747 zum Absturz brachte. 

Resultat der Ermittlungen von MEBO:

MEBO kann durch beweisbare Fakten rekonstruieren, dass obige Behauptung nicht der Wahrheit entsprechen kann, da es keinen Gepäcktransfer zwischen AIRMALTA KM-180 und PANAM PA-103/A gab!
Beim angeblichen "Sprengstoff-Koffer" ex Tray No.B-8849 handelte es sich um einen
normalen Koffer von Passagierin 131, Wiebke WAGENFÜHR, welche mit Flug PA-641 (nicht mit PA-643) von BERLIN-TEGEL, via PA-103/A in Frankfurt nach LONDON-HEATHROW reiste und dort die Reise mit ihrem Koffer beendete.
Dadurch ist garantiert, dass ihr Koffer ex Tray No.B-8849
nicht auf den Flug PA-103 nach (JFK) geladen wurde.

FAKT 1.
Die Zielvorgabe für eine falsche Spurlegung, war:

Den Flug PA-641von Frau WAGENFÜHR vorsätzlich mit dem falschen Flug PA-643 zu vertauschen.
Den Koffer von Frau WAGENFÜHR (Flug PA-641/(643) einem anderen Counter, im aktuellen Fall, Counter No.5 zu einem anderen Zeitpunkt (13:17Uhr) und einem anderen Tray (B-8042) zuzuordnen, um den Counter No.206/V3 und den Zeitpunkt 13:07Uhr für den vorsätzlich "
erfundenen" Koffertransfer der AIR MALTA zu entlasten, bezugsweise für die "Täuschung" reserviert zuhalten.

FAKT 2.
Exklusiver "Usus", bei der Codierung von Gepäck bei der damaligen  Fluggesellschaft  'PANAM':

Die Daten aller angekommenen Flüge, wie  Counter- und Flug Nummer, Zeit der Codierung, Menge des Gepäcks, Bemerkungen und Unterschrift des Kodierer, wurden zur Kontrolle von Sachbearbeiter des FA32 Gepäcksdienstes (FAG) auf regulären Worksheet's erfasst.

Für die Fluggesellschaft 'PANAM' Division musste jeweils von den Counter-Crews, (Früh-/Spätschicht), zusätzlich ein Worksheet mit einer Zusammenfassung nach zeitlicher Reihenfolge der Ankunftszeiten, ausschliesslich der PanAm Flüge erstellt werden.

Durch diese Massnahme wurden PanAm Flüge zweimal erfasst, einmal auf dem regulären Worksheet von FA32 für (FAG), ein zweites Mal auf der Zusammenfassung für 'PANAM'.
Es versteht sich von selbst, dass die Daten auf beiden Worksheets übereinstimmen sollten sofern die Kodierer korrekt gearbeitet haben,
Voranzeige: Dies traf bei der Frühschicht Crew BACH+WOLF, am 21.12.1988, belegbar
nicht zu!

FAKT 3.
Auffallende Anhäufung von merkwürdigen Vorfällen im Zusammenhang mit dem Gepäck von Passagierin 131, W.WAGENFÜHR und dem fragwürdigen Flug PA-643 aus BERLIN-TEGEL (TXL):

>Auf dem Gepäck Anlieferschein FA32 No.0000157, der Frühschicht BACH+WOLF, fehlt die Registrierung von Flug PA-643.
Der Eintrag findet sich
unkonform mit der "on block" Zeitangabe 13:02Uhr auf    dem Anlieferschein No.0000158 der zweiten Counter-Crew, KARAWATH+ULLMANN, jedoch registriert von Kodierer BACH!
Auf dem selben Lieferschein
fehlt die Eintragung von Flug PA-649.

>Der Flug PA-641/(643) wurde für die perfekte 'Täuschung' gut getarnt unter einer falschen Counter No.(5) anstelle der richtigen No.4 geführt.

>Auf dem  Worksheet No.0000080  wurde falsch für die Gepäckcodierung von Flug PA-643 nur eine Zeiteinheit von 13:16Uhr (Beginn der Codierung) angegeben. Das Zeitende der Codierung blieb offen.
Diese Darstellung sollte vortäuschen, dass nur 1 Gepäckstück, das von Passagierin WAGENFÜHR, vom angeblichen Flug PA-643 codiert wurde. Tatsächlich waren am
richtigen Counter No.4 Menge: (1) Wagen inter-line Gepäckstücke von Flug PA-643 und von PA-641 (9) Gepäckstücke angeliefert und codiert worden. Das  "Bag" von Frau WAGENFÜHR war zuvor als einziges Gepäck um 13:07Uhr am Counter 206/V3 codiert und on-line mit dem Tray No. B-8849 auf PA-103/A transferiert  worden.

>Der von BACH+WOLF bediente Counter No.5 (bedient von 6:09-11:15Uhr), wurde ab 11:16Uhr wegen einer Störung ausser Betrieb gesetzt und danach, wegen der kleinen Menge von Gepäckanfall über Mittag bis 13:43Uhr, nicht bedient.
WOLF wechselte ab 11:16Uhr zum Counter No.4 an welchem er bis ca. 13:16 Uhr arbeitete.
BACH betätigte sich zur aktuellen Zeit, als Entlader und "Gepäcksfahrer" mit dem Fahrzeug DW/VW-Nr. 760. (siehe Anlieferscheine 0000157/158)

>Das Worksheet No.0000074 wurde beweisbar mit einer falschen Counter No.5 anstatt richtig mit No.4 beschriftet und die Registrierung der Flüge PA-641 und PA-643 wurde aus vorsätzlichen und gezielten Gründen nicht vollzogen!

Einschätzung von MEBO:

Professionelle Manipulationen sollten die Wahrheit über das Potential des angeblichen Koffer-Transfer von Flug PA-643 auf PA-103/A vereiteln:

Passagierin WAGENFÜHR's Koffer ex Tray No. B-8849 von Flug PA-641/(643) spielt die zentrale Rolle in der falschen "Darstellung", ein "Sprengstoff-Koffer" sei von AIRMALTA via FRANKFURT auf Flug PA-103/A transferiert worden.

Die MEBO Ermittlungen beweisen zweifelsfrei, dass kriminelle Manipulationen auf den Worksheets und Anlieferscheinen der Gepäckabfertigung FA32 in FRANKFURT, für die unwahre fatale Behauptung des "Sprengstoff-Koffer" Transfers von AIR MALTA auf PanAm 103/A verantwortlich sind.

Auf dem Frankfurter Flughafen wurden im Zusammenhang mit dem möglichen Transfer eines Gepäckstückes von AIRMALTA KM-180 auf PA-103/A

-5 Arbeiter der Ladecrew KM-180, 1 Gepäckfahrer, 1 Interline-Schreiber, 2  Schichtleiter und 22 Gepäckarbeiter V3 vernommen.
Desweiteren wurden 48 Gepäckarbeiter polizeilich überprüft. Keiner der Vernommenen konnte sich an einen braunen "Samsonite"-Koffer (Vergleichsstück wurde vorgelegt) auf PA-103/A erinnern.

Siehe Details auf fogendem Rapport > > >

EDWIN BOLLIER (EBOL)
MEBO LTD


© COPYRIGHT - EDWIN & MAHNAZ  BOLLIER-TAVAKOLI - 8047 ZÜRICH - 14.JUNI 2005
MAHNAZ  BOLLIER-TAVAKOLI,  PRIVAT  INVESTIGATOR, FACT-FINDING COMMITTEE


Zürich, 12.Juli 2005
pa641/643

Betrifft: Entlastungsbeweise im Reappeal, Abdelbaset Ali Al MEGRAHI, zu Handen der SCOTTISH CRIMINAL CASES REVIEW COMMISSION (SCCRC) im Lockerbie-Fall

1.>Der angebliche "Sprengstoff-Koffer" ex Tray No.B-8849 von AIRMALTA Flug KM-180, war in Wirklichkeit ein grosser "grellroter" Stoffkoffer (Fabrikation DDR) von Passagierin Frau 'WIEBKE WAGENFÜHR' aus BERLIN, welche mit PANAM PA-641 via FRANKFURT online mit PA-103/A nach LONDON-HEATHROW reiste.

2.>Neuste Ermittlungen von MEBO führen zur Annahme, dass der PANAM Flug PA-643, sollte er existiert haben, ausschliesslich  zur Täuschung einer falschen Spur in der 'LOCKERBIE-AFFÄRE' gebraucht wurde.

Neue Hinweise nach welchen MEBO ermittelte ...

Damit einer der wichtigsten Zeugen, in Kamp van Zeist, ein Passagier des angeblichen Transitfluges PA-643-103/A nicht beigebracht werden konnte, wurde der gesuchte Zeuge mekwürdiger Weise unter dem falschen Namen als Passagier WAGENFÜHRER getarnt!

Es muss als grobfahrlässiger Mangel und als merkwürdig eingestuft werden, dass trotz falscher Namensführung, Frau Wiebke WAGENFÜHR, wohnhaft in BERLIN, im "Lockerbie-Prozess" nicht als Zeuge zur Befragung aufgeboten werden konnte, wedernoch zuvor vom Bundeskriminalamt BKA, der Scottish Police, des FAA und der FBI befragt wurde!

Frau WAGENFÜHR hatte sich nach dem Absturz von PA-103 per Telefon bei PANAM selbst gemeldet. Alles was sie als Reaktion zurückbekam, war ein Telefonanruf  von USA mit der Anfrage ob sie ihren Koffer in HEATHROW bekommen habe, was sie bejahte.

MEBO hat die Zeugin nach umfangreichen Bemühungen ausfindig gemacht und sie ausgiebig über die dazumalige Flugreise befragen können.

Nach Angaben von Frau WAGENFÜHR war sie nach Ende der zweiten Schulstunde um 10:00Uhr am 21.12.1988 zum Airport BERLIN-TEGEL gefahren, bei welchem sie vor 11:00Uhr, jedoch frühestens um 10:30Uhr angekommen sei und sofort eingecheckt hatte.
Sie habe das Flugticket auf dem "Schwarzmarkt" gekauft und den Flug etwa einen Monat zum voraus gebucht. Der Flug wurde nicht auf einen späteren Flug umgebucht.
Frau WAGENFÜHR kann sich nicht mehr an die Flugnummer erinnern. Da sie sich auf den nächstfliegenden PanAm-Flug eingecheckt hatte, kommt zeitlich nur der Flug PA-641, Abflug 11:25Uhr infrage, welcher pünktlich abflog.

Sie hätte einen auffallend grossen roten Stoffkoffer (DDR Fabrikat) mit abgerissenem Griff aufgegeben, welchen Sie in HEATHROW wieder ausklariert habe.
Sie bestätigte weiter, dass sie etwa um
12:30Uhr (nicht um 13Uhr) in Frankfurt angekommen sei. Dies ist ein weiterer Beweis, dass sie mit Flug PA-641 angekommen war. Die registrierte Ankunftszeit von PA-641 in FRA war "onblock" 12:20Uhr, die angebliche Ankunftszeit vom fraglichen Flug PA-643 in FRA wurde mit 13:02Uhr "onblock" angegeben.

Das Erinnerungsvermögen von Frau WAGENFÜHR hätte dazumal die "Indizien Konstruktion" des ominösen Gepäcktransfers von AIRMALTA, KM-180 auf PANAM 103/A sehr wahrscheinlich verhindert, wenn sie als Zeuge vorgeladen worden wäre.
Vorweggenommen: Frau WAGENFÜHR war mit Flug PA-641, nicht mit PA-643 geflogen!

Am 21.12.1988 um 11:26Uhr wurde an (QU FRAPPA FRAUSPA FRAOOPA, von TXLKOPA 211126), ein Telex nach Frankfurt zu PANAM "Baggage Organisation" übermittelt, auf welchem von Flug PA-643 10 Passagiere, sowie 10 Gepäckstücke, für Transfers auf verschiedene  Flüge via (FRA) angemeldet wurden. (Prod.0000210)

Aus der "BAGGAGE INFO" geht hervor, dass in BERLIN-TEGEL die 10 Gepäckstücke, welche mit einem  LDM-Telex nach Frankfurt avisiert wurden, angeblich im Container AVE 4967PA geladen waren:

>5 Bags (B5)    transit interline für  Flug   PZ 0502
>1 Bag (B1)    transit interline für  Flug   LH 0422
>1 Bag (B1)    transit interline für  Flug   LH 0746
>2 Bags (B2)    transit interline für  Flug   AA 0083
>1 Bag (B1)    transit on-line für  Flug   PA 103/A (WAGENFÜHR)

Von den 10 Gepäckstücken, waren 9 Stück für inter-line, sowie ein (1) Koffer für den on-line Transfer PA-103/B* bezw. (A) bestimmt.
(*siehe Prod. 0000210, nach TADD wurde der Flug PA-103/A ab FRA mit PA-103/B bezeichnet)

1 Koffer (B1) sollte vermutlich zu Passagier No.131 Frau W.WAGENFÜHR gehören, welche auf den Verbindungsflug PA-103/A nach LONDON-HEATHROW gebucht war?

Rekonstruktion:
Durch Verspätung der Flüge PA-637 und PA-639 von TXL nach FRA, sowie  kleineren Passagieraufkommen am Vormittag des 21.Dezember 1988, könnte von der PANAM Division beschlossen worden sein, den Flug PA-643 zu stornieren und die, auf auf den Flug PA-643 vorgesehenen Passagiere und ihr Gepäck, mit  Flug PA-641 nach FRA zu befördern?
Kurz nach dem Telex müsste ein
zweites PTM/LDM-Telex nach PanAm FRA übermittelt worden sein mit der Information, dass Flug PA-643 storniert werde und die 10 Passagiere und ihr Gepäck mit dem Flug PA-641 befördert würden.
Das Gepäck müsste zu diesem Zweck zuvor aus dem Container AVE-4967PA ausgeladen worden sein, da die Boeing
727 von Flug PA-641 keine Container laden konnte.

Dies lässt sich mit dem Gepäckanlieferschein No. 0000157 und dem Worksheet No.0000080 überprüfen: Unter den Rubriken Container und Wagen musste vom Kodierer jeweils angegeben werden, in welcher Form das Gepäck dem jeweiligen Counter zugeführt wurde. (bei Container zusätzlich eine AVE Nummer Angabe)

Die neun (9) inter-line Gepäckstücke wurden in einem *Wagen (nicht im Container) zum richtigen Counter No.4 gebracht. Das eine (1) on-line Gepäck von Passagierin WAGENFÜHR, wurde abgesondert, am Counter 206/ V3 um 13:07Uhr codiert und ohne X-ray Kontrolle auf den Flug PA-103/A befördert da die X-ray Kontrolle bereits in BERLIN-TEGEL durchgeführt wurde.
*Dies bestätigt, dass das Gepäck mit einer Boeing 727, ohne Container, abgewickelt wurde. Dadurch kommt der Flug PA-643 nicht infrage, sondern Flug PA-641.

Um 12:20Uhr (onblock) war die Ankunft von PA-641, in FRANKFURT.
Um 12:36Uhr--12:42Uhr wurde 1 Wagen mit inter-line Gepäckstücken am Counter HM-4 erfasst und codiert. Diese Daten wurden auf dem Woksheet No.0000080 mit der Counter
No.5 registriert. Keines dieser Gepäcke ging nach PA-103/A.

Dadurch wurde dem Flug PA-641, bezugsweise seinem Gepäck, eine *falsche Counternummer HM-5, zugeteilt!
*Ursache dafür war, nach einer Störung am Counter HM-5, ein Wechsel ab 11:16Uhr auf den Counter HM-4, welcher einen anderen Kontrollcode produzierte, (S-0072+Z).

Das Worksheet No.0000080, zugehörig zur Codierung von Counter HM-5, wurde ohne Hinweis auf den Counterwechsel, ab Linie 5 von oben, am Counter HM-4 fatalerweise, weiterhin verwendet!

Es wurden für den Flug PA-103/A, insgesamt nur 11 on-line Gepäckstücke zwischen 11:52--12:03Uhr am Counter HM-4 codiert. Dieses Gepäck kann über die Codierung, zweifellos den Flügen PA-637/PA-639 zugeordnet werden.
Im weiteren zeigt sich, dass
kein Gepäckstück der zusätzlichen neun (9) Gepäckstücke von Flug  PA-641, via Counter HM-4 auf Flug PA-103/A transferiert wurde. (Code: S-0072+Z)

Am Counter HM-5 wurde um 13:17Uhr ein (1) "echtes" inter-line Gepäckstück von Passagier A. AUBREY, mit der ex Tray No. B-8042 codiert und via X-ray Kontrolle, auf PA-103/A durchgecheckt. (Code: S-0070+Z1317).

Dadurch muss zur Kenntnis genommen werden, dass der eine (1)Koffer von Passagierin WAGENFÜHR, nicht wie das (BKA) falsch ermittelte, über den Counter HM-5 codiert und mit dem Tray B-8042 auf PA-103/A befördert wurde, sondern über einen anderen Counter, in diesem Fall über Counter 206/V3 codiert und auf die PanAm PA 103/A transferiert wurde.

Begründung:
Da bei PanAm on-line Gepäck wenn möglich direkt von Flugzeug zu Flugzeug, von eigenen PanAm Personal ausserhalb des "Tarmac" umgeladen wurde, muss man von folgender Gepäck Abfertigung ausgehen:

Auf dem Flug PA-641/643) wäre somit nur ein (1) Gepäckstück on-line auf den Transfer Flug PA-103/A gebucht worden..
Während die anderen 9
inter-line Gepäckstücke auf den Transportwagen, DW/VW-Nr. 760 geladen und vom FAG Kodierer/"Driver" BACH zum Counter HM-4  gebracht wurden, sollte der zuerst ausgeladene on-line Koffer von Frau WAGENFÜHR, nach 12:20Uhr von einem PanAm Angestellten der "Loading Crew" von PA-641/(643) zum Flugzeug Flug PA-103/A überbracht werden.

Da der Verbindungsflug PA-103/A, in FRANKFURT erst um 15:49Uhr "on-block" war und zu dieser Zeit weder Gate noch Laderaum bekannt waren, musste nach  Vorschrift und Rücksprache mit der Verkehrsleitung FA11, das Gepäck innerhalb 3/4 Stunden in das FAG Baggage-System, an einem beliebigen interline Counter eingecheckt werden.

Im konkreten Fall wurde der auffallend rote Koffer der Passagierin WAGENFÜHR von Flug PA-641/643 beim Counter No. 206/ V3, von Kodierer KOCA, zusammen mit dem gleichzeitig codierten Gepäck von AIRMALTA Flug KM-180, zwischen 13:04--13:10 Uhr um 13:07Uhr codiert.
Obgleich der Koffer von Frau WAGENFÜHR on-line war wurde er als inter-line codiert (Code S-0009+Z1307), trotzdem aber weil "ON-LINE",
nicht über die X-ray Kontrollstelle B46 geführt.

Es war Usus, dass wenn nur 1-2 Gepäckstücke zwischendurch während der Codierung des Gepäcks einer anderen Fluggesellschaft codiert wurden, die Herkunft des fremden Gepäcks auf dem Worksheet nicht *notiert wurde.
Es gab trotzdem keine Verwechslung, da das damalige KIK Computer Betriebsystem das "fremde", zwischendurch codierte Gepäckstück, exakt zu dem vorprogrammierten und
zugeteilten Flug beförderte.

*Nur diesem Umstand ist es zuzuschreiben, dass durch die tatsächlich gleichzeitige Gepäckabfertigung der AIRMALTA am Counter 206/ V3 das Gericht in Zeist überzeugt war, der "Sprengstoff-Koffer" ex Tray No.B-8849, sei zu diesem  Zeitpunkt von AIRMALTA KM-180 auf PA-103/A transferiert worden!
Dieser fragwürdige
Indizienbeweis kann durch folgende Tatsachen ausgeschlossen werden:

FAKTENLAGE:

1.)>Es gab bei der PanAm Division, wedernoch bei FAG, keinen Hinweis über ein PTM/LDM-Telex, bezugsweise keine Vorbuchung über ein unbegleitetes Gepäckstück von AIRMALTA, KM-180 Transfer auf PA-103/A im Computerprogramm. Demzufolge wäre das Gepäck bereits am Counter 206/V3 zurückgehalten worden und zur Kontrolle mit dem Code "XZ81" via den (error channel in den controlroom) befördert worden.

2.)> Alle 136 Gepäckstücke, welche auf den Flug PA-103/A geladen wurden, können heute exakt den jeweiligen Flugzeuggesellschaften respektiv den Passagieren zugeordnet werden. Ein Gepäckstück von AIRMALTA Flug KM-180 war nicht dabei und kann absolut ausgeschlossen werden.

3.)> Zwischen der Zeit vom 12:20 bis 13:07Uhr existierte kein anderes Gepäck, ausser das "On-line" ex Tray No. B-8849 von PA-641/(643) von Frau WAGENFÜHR, für welches nur die Codierung S-0009+Z'1307 am Counter 206/ V3, übrig blieb.

4.)> Der Koffer, ex Tray No. B-8849 war dazu ein normales Passagiergepäck und gehörte zu Passagierin 131, W.WAGENFÜHR, welche von BERLIN-TEGEL via FRANKFURT nach LONDON-HEATHROW reiste und dort die Reise beendete. Damit war Gewähr gegeben, dass der Koffer ex Tray No. B-8849 nicht auf den Flug PA-103 nach JFK geladen wurde.

5.)>Durch vorsätzliche Manipulationen und gefälschte "Dokumente" im Zusammenhang mit oder unter Missbrauch von Flug PA-643, wurde versucht eine falsche Spur zu legen um die Darstellung, ein "Bomb-Bag" Transfer sei von AIRMALTA KM-180 auf PanAm Flug PA-103/A eingeschleust worden, aufrechtzuerhalten.

6.)>Unterstützung, welche auf eine kriminelle Manipulation des möglichen "Phantom" Flug PA-643 hinweist, findet sich auf der manipulierten Kopie des FA32 Gepäck-Anlieferscheins, No.0000158.
Auf dieser Kopie, oder des nachträglich neu erstellten Anlieferungsscheines, fehlte die Erfassung von Flug PA-649, (onblock, FRA 16:20Uhr), welcher jedoch im Dienstbuch des Verkehrsleiters von FA11, Günter KASTELEINER und auf  dem Worksheet No.0000076 und 0000079 registriert  war.

Dieser "Lapsus" führte zu anderen Ungereimtheiten:
Auf dem Lieferschein No. 0000158, erste Linie von oben, war der Flug PA-643 um 13:02Uhr "onblock" FRA registriert.
Für diesen Lieferschein war die Nachmittag Counter Crew ab 13:30Uhr verantwortlich. Ihre erste
PanAm Flugabfertigung war nach Eintrag, PA-645 um 14:36Uhr.
Wenn der Flug PA-643 tatsächlich
existent gewesen wäre, hätte er dementsprechend als nachfolgender Flug von PA-641, von der Frühschicht Crew, auf dem Anlieferschein No. 0000157, Linie 11 von oben, registriert sein  müssen.
Dort war als letzter Flug PA-641 on-block 12:20Uhr registriert worden, danach blieben die restlichen Linien leer.

Durch eine Schriftenanalyse wurde festgestellt, dass der Eintrag, Flug PA-643, von Kodierer BACH (Frühschicht-Crew) auf den Lieferschein No.0000158 der (Spätschicht-Crew), eingeschrieben wurde: verdächtig!

7.)>Im weiteren müssen durch das BKA Nachuntersuchungen stattfinden: Existierte überhaupt ein PanAm Flug PA-643 zwischen BERLIN-TEGEL und FRANKFURT im Monat Dezember 1988, oder wurde dieses "Flugmanöver PA-643" zweckdienlich für die Täuschung in der Lockerbie-Affäre erfunden?
Ist das PTM/LDM Telex *(Prod.0000210) ebenfalls eine Fälschung?
*Nach dem PTM/LDM vom angeblichen Flug PA-643 müsste das Gepäck in Container befördert worden sein, nach Angaben auf dem Anlieferschein No.0000158 und auf dem Worksheet No. 0000080 gab es keine Container!

Nach dem BERLIN-Flugplan von 'PANAM', publiziert im PanAm Clipper Magazin, gültig gewesen ab 1.September 1988 (Hinweis Änderungen vorbehalten) blieb die Flugkombination  PA-643 vakant.
Daselbe gilt für die Publizierung im World Airways Guide: Kein Flug PA-643 im Dezember 1988.

Vergleicht man den vorangehenden Flug PA-641 am 21.12.1988  mit dem Flugplan, Ankunft 12:25Uhr mit der tatsächlichen Ankunftzeit in FRA 12:20Uhr, sowie den nächsten Flug PA-645, Ank. 14:35Uhr, tatsächliche Ankunftzeit 14:36Uhr so wird klar, dass ein möglicher Flug PA-643 aus folgenden Gründen nicht um die Ankunftzeit 13:02Uhr (ONB) in FRA angekommen sein kann.

Die zeitlichen PanAm Abflug-Abstände von BERLIN nach FRANKFURT, lagen seit Jahren während des Vormittags-Pendelverkehrs (Shuttleservic) zwischen 9:10Uhr (PA-637) bis 14:50Uhr (PA-647) um Minimum 60Min. bezugsweise Maximum  um 75Min.
Durch diese Erkenntnis müsste der angebliche Abflug von PA-643 (bei 60Min.) um 12:25Uhr gewesen sein, d.h. die Ankunft in FRA wäre frühestens um 13:25Uhr "onblock" (nicht 13:02Uhr) gewesen!

VERGLEICH:
PA-637, Abfl.  9:10Uhr, Zeitabstand zu PA-639, Abfl. 10:25Uhr =  75Min.
PA-639, Abfl. 10:25Uhr, Zeitabstand zu PA-641, Abfl. 11:25Uhr =  60Min.
PA-641, Abfl. 11:25Uhr, Zeitabstand zu PA-643, Abfl. 12:25Uhr =  60Min ?
PA-643, Abfl. 12:25Uhr, Zeitabstand zu PA-645, Abfl. 13:35Uhr =  70Min
PA-645, Abfl. 13:35Uhr, Zeitabstand zu PA-647, Abfl. 14:50Uhr =  75Min

8.)>Sollte der Flug PA-643 an diesem Tag durchgeführt worden sein wäre er frühstens um 13:25Uhr in FRA "onblock" gewesen. Da ab 13:07Uhr keine weiteren "Baggage"-Transfers auf PA-103/A von PanAm Flügen aus BERLIN-TEGEL über das FAG System codiert wurden, ist das Bag ex Tray No. B-8849 von WAGENFÜHR eindeutig dem Flug PA-641 zuzuordnen!

9.)>Nach heutigem Ermittlungsstand ist ein "Bomb-Bag" Transfer von AIRMALTA auf PANAM 103/A in FRANKFURT definitiv auszuschliessen.

10.)>Arbeiter am Flughafen FRANKFURT V/3:
Hier ist eine zusätzliche Antwort zu finden, dass mit grosser Wahrscheinlichkeit kein "Sprengstoff-Koffer", angeblich als brauner "Samsonite" Koffer getarnt, von AIRMALTA  KM-180  auf  PA-103/A  eingeschleust  wurde:- 5   Arbeiter der Ladecrew KM 180
- 1   Gepäckfahrer
- 1   Interline-Schreiber
- 2   Schichtleiter und
-22  Gepäckarbeiter V3 wurden von den Untersuchungsbehörden vernommen. Niemand konnte sich an einen solchen Koffer erinnern.

Desweiteren waren 48 im Vorfeld V/3 beschäftigten Gepäckarbeiter, polizeilich überprüft worden. Anhaltspunkte für eine Einschleusung dieses Koffers (Vergleichsstück wurde vorgelegt) konnten nicht erbracht werden, da es diesen in FRANKFURT wahrscheinlich nicht gab.

11.)>Der Verkehrsassistent der Verkehrsleitung FA11, Günther KASTELEINER (Zeuge No.799 am Gericht in Kamp van Zeist) machte eine falsche Zeugenaussage, welche die Möglichkeit eines Transfer-Gepäcks von AIRMALTA KM-180 auf PanAm 103/A unterstützte.

Er sagte am Gericht aus, dass insgesamt 25 inter-line Gepäckstücke über die Counter in Halle Mitte und im Vorfeld V3 codiert wurden.
Beweisbar waren es aber nur 13inter-line Gepäckstücke, sowie 12on-line Gepäckstücke, welche über folgende Counter codiert und auf den Flug PA-103/A geladen wurden:

Counter: HM-2 (2Bags, inter-line über X-ray Kontrolle)
HM-3 (5Bags, inter-line über X-ray Kontrolle)
*
HM-4 (11Bags, on-line nicht über X-ray Kontrolle, da bereits in TXL)
HM-5 (1Bags, inter-line über X-ray Kontrolle)
203-V3 (3Bags, inter-line über X-ray Kontrolle)
204-V3 (2Bags, inter-line über X-ray Kontrolle)
**
206-V3 (1Bag, on-line nicht über X-ray Kontrolle, da bereits in TXL)

Total 12 Bags on-line
Total 13 Bags inter-line
Total 25 Bags gesamt inter-line/on-line

  * on-line von den Flügen PA-637/107 (6Bags), von PA-639 (5 Bags) aus TXL.
** on-line von Flug PA-641/(PA-643)  (1 Bag)  aus TXL.

Auch in diesem Fall können die inter-line, sowie die on-line Gepäckstücke exakt zugeordnet werden. Ein Gepäckstück von AIRMALTA KM-180 war nicht dabei.

Der PanAm Flug PA-643 im Fokus:

Selbst wenn der angebliche Flug PA-643 um 13:02Uhr in FRANFURT onblock gewesen wäre, hätten 5 Minuten gereicht um das on-line Gepäckstück von Passagierin No.131 WIEBKE WAGENFÜHR, von Gate B-41 zum Counter 206/V3 zu bringen und um 13:07Uhr zu codieren. On-line Gepäck wurde immer zuerst ausgeladen.
Heute steht fest, der Koffer mit der ex Tray No. B-8849 von Passagierin WAGENFÜHR wurde nicht mit dem Zubringerflug PA-643, sondern mit PA-641 via  FRANKFURT auf den Flug PA-103/A transferiert.

Sollte der suspekte Flug PA-643 trotz allen Widersprüchen durchgeführt worden sein, wäre die Ankunft des Fluges nach den gegebenen Faktoren frühestens um 13:20Uhr in FRANKFURT angekommen.
Dem widersprechen die Angaben auf dem Anlieferschein No. 0000158 der FA32 Gepäckorganisation, danach soll PA-643 um 13:02Uhr on-block am Gate No. B-41 parkiert gewesen sein.
Dieses Gate war jedoch von 11:39Uhr an, vom zu spät angekommenen Flug PA-639
besetzt, welcher nach dem Flugwechsel auf eine gerade Nummer PA-640 frühstens ab 13:10Uhr off-block war um nach BERLIN-TEGEL zurückzufliegen.

Hier erscheinen Ungereimtheiten, welche weitere Fragen aufwerfen: War das PTM/LDM Telex, Prod. 000210 existent bezugsweise manipuliert?

Die Person, welche die falsche Darstellung "fabrizierte" und dokumentiert hatte, dass ein Gepäckstück von Frau WAGENFÜHR mit dem Flug PA-643 an Stelle von Flug PA-641 nach FRANKFURT befördert und über den Counter HM-5 um 13:17Uhr codiert wurde, hatte ein Problem:
Das Gepäckstück ex Tray B-8849 von WAGENFÜHR durfte nicht zu früh wedernoch zu spät am Flughafen FRANKFURT zur Verfügung stehen. Für dieses Vorhaben wurde die onblock Zeit des angeblichen Fluges PA-643 auf die Zeit 13:02Uhr
vordatiert.

Mit dem Flug PA-641 stand das on-line Gepäckstück ab 12:20Uhr in Frankfurt für den Transfer auf PA-103/A zur Verfügung. Da zwischen 12:20--13:17Uhr nur ein *(1) Gepäck von PanAm- BERLIN-TEGEL nach FRA angeliefert wurde war klar, dass es sich beim codierten Gepäck am Counter 206/V3 um 13:07Uhr, nur um das Gepäckstück ex Tray B-8849 von WAGENFÜHR handeln konnte, nicht um ein Gepäck von AIRMALTA Flug KM-180!
*Es erklärt sich von selbst, dass es somit auch
kein zweites Bag aus BERLIN-TEGEL um 13:17Uhr gab.

Um diese Tatsache zu vereiteln wurde das Gepäckstück von Frau WAGENFÜHR vorsätzlich dem Flug PA-643 zugeordnet. Ziel war es, das Gepäck auf dem Worksheet No.000080 dem falschen Counter HM-5 zuzuteilen, wo es um 13:17Uhr angeblich codiert und mit dem ex Tray No. *B-8042 auf den Flug PA-103/A transferiert wurde.
Bei diesem *Gepäckstück handelte es sich jedoch um ein "last-minute standby 
inter-line Bag" von Passagier No.03 H.AUBREY, welches zusätzlich via X-ray über dire Station B-46 kontrolliert wurde.

Merkwürdig fällt auf, dass nur 1Bag, das "standby originating last-minute luggage" von H.AUBREY um 13:17Uhr am unbesetzten Counter HM-5 von einem nicht eruierbaren Kodierer, codiert und durchgecheckt wurde. (Code S-0070+Z1317)

Dieses einzelne Bag mit der ex Tray No. B-8042 wurde auf dem Worksheet Prod. 0000080 nicht registriert!

Von den insgesamt 13 inter-line Gepäckstücken, welche auf PA-103/A geladen wurden waren zwei davon  sog. "last minute luggage". Das eine mit der ex Tray No. B-5620 muss dem Passagier No. 10 L.BENNETT und das Bag mit der ex Tray No. B-8042 dem Passagier No. 03 H. AUBREY zweifellos zugeordnet werden.
Das on-line Bag von Frau WAGENFÜHR, mit der ex Tray No. B-8849 wurde nicht über die X-ray Stelle B-46 geleitet, da die X-ray Kontrolle bereits in BERLIN-TEGEL stattfand.

Motiv: Mit dieser "Konvertierung" sollte der Counter 206/V3 für die falsche Darstellung, ein "Sprengstoff-Koffer" sei von AIRMALTA KM-180 um 13:07Uhr auf PA-103/A mit dem ex Tray B-8849 eingeschleust worden, reserviert bleiben. Diese Darstellung war nur möglich, wenn der Flug PA-643 vor 13:20Uhr onblock war. Deshalb wurde die Ankunftszeit auf 13:02Uhr vorgeschoben. Ein Koffer-Transfer  AIRMALTA  KM-180 auf PANAM  PA-103/A in FRANKFURT ist uneingeschränkt auszuschliessen.

>Die neuen Tatsachen ermittelt von MEBO, verlangen jetzt eine deutsche Strafuntersuchung über die Hintergründe der kriminellen Manipulationen und Fälschungen von Dokumenten damit es in der "Lockerbie-Affäre", mit Unterstützung internationaler Medien, endlich zum radikalen Umdenken kommt...

(Berlin-Flugplan 1988)

EDWIN BOLLIER (EBOL)
MEBO LTD


© COPYRIGHT - EDWIN & MAHNAZ  BOLLIER-TAVAKOLI - 8047 ZÜRICH - 14.JUNI 2005
MAHNAZ  BOLLIER-TAVAKOLI,  PRIVAT  INVESTIGATOR, FACT-FINDING COMMITTEE


Zürich, den 26. Juli 2005
airmalta

Eine weitere 'Insider' Informationsüberprüfung über die Gepäckabfertigung von AIRMALTA KM-180

Rechtsgültig wurde entschieden, dass ein Sprengstoffkoffer Marke "Samsonite" ex Tray No. B-8849, von AIRMALTA Flug KM-180 auf den PanAm Flug PA-103/A in FRANKFURT transferiert wurde, welcher später die Boeing 747 (mainflight PA-103) über LOCKERBIE zum Absturz brachte.

AUSGANGSLAGE:

Am 21. Dezember 1988 war der Flug AIRMALTA KM-180 im Airport FRANKFURT gelandet und um 12:48Uhr auf Position  No.141 "onblock".

Für die transfer Gepäckanlieferung-Kontrolle bei FA 32 war am 21.12.1988 "interline Writer" und Zeuge 824, ANDREAS SCHREINER (Frühschicht), unter der Verantwortung von Einsatzleiter W. SEIBEL, zuständig gewesen.
Alle Gepäck-Anlieferungen von den "on-block" Flugzeugen zu den inter-line Counter HM oder V/3 wurden auf einem FA 32 Anlieferschein, in diesem Fall auf No. 0000163 registriert. (Prod.1092 image 163)
Nach den aufgezeichneten Daten, wurde nach der Entladung des Baggages von AIRMALTA auf das Fahrzeug DW/VW-Nr.146, (Baggage, Menge>1 Wagen) um 13:01Uhr beim Counter No. 206/ V3 angeliefert.

Aus dem Gepäck-Anlieferschein FA 32 (Prod. 0000163 auf Linie 16 von oben und in "Column" 8 (Direkt von Pos.) geht klar hervor, dass der "Driver" nicht direkt von AIRMALTA, Position 141 zum Counter No.206/V3, gefahren war! *[siehe, kein (X)]

Es muss als Irrtum bezeichnet werden, dass am Gericht in ZEIST von der Verteidigung (Duff & Taylor) u.a. über diesen wichtigen *Punkt kein Einspruch erhoben wurde und über die Ursache der indirekten Gepäckanlieferung, von Zeuge SCHREINER und dem "Driver" von Fahrzeug DW/VW-Nr.146, nicht hinterfragt wurde!

Es muss davon ausgegangen werden, dass der "Driver" zusätzlich ein on-line Gepäckstück der PanAm Organisation (nicht bei "Sorter"), von Flug PA-641/(643) abholen musste. Es solle sich um einen grossen auffälligen grell-roten Koffer von Passagierin No. 131, Frau WIEBKE WAGENFÜHR gehandelt haben.

Frau WAGENFÜHR ist mit dem PanAm Flug von BERLIN-TEGEL, als einzige Passagierin von PA-641/(643) mit einem (1) Gepäckstück, auf den Weiterflug mit PA-103/A nach LONDON-HEATHROW transferiert worden.

Da das Gepäckstück on-line war, sollte es nach Möglichkeit direkt von Flugzeug zu Flugzeug umgeladen werden. Dies war nicht vollziebar, weil der Transitflug PA-103/A zu dieser Zeit noch als Flug PA-124 in VIENNA und in FRANKFURT, erst um 15:49Uhr, onblock war..

Nach den Vorschriften der PANAM musste ein on-line Gepäck, welches nicht innerhalb 3/4 Std. direkt von Flugzeug zu Flugzeug umgeladen werden konnte, in das FAG Baggagesystem an einem inter-line Counter in Halle Mitte (HM) oder im Vorfeld 3 (V/3) codiert und durchgecheckt werden.

Im aktuellen Fall wurde der Koffer von WAGENFüHR, zusammen mit dem Gepäck von AIRMALTA Flug KM-180 zwischen 13:04--13:10Uhr, um 13:07Uhr am Counter No.206 V/3 erfasst und mit dem Code S-0009+Z1307 versehen.
Mit dem Tray, No. B-8849, wurde das Gepäckstück *ohne X-ray Kontrolle bei B46, über den Hausspeicher HS-33 um 15:17Uhr und um 15:23Uhr zum Lade-Gate B-44 abgerufen, von wo das Bag in (Hold 4) in die Boeing 727 geladen wurde.

*Obgleich das On-line als inter-line Gepäckstück codiert wurde, erkannte das Computer Betriebssystem, dass es sich um ein on-line Bag handelte, welches bereits in BERLIN-TEGEL X-ray kontrolliert wurde.

Passagierin WAGENFÜHR beendete mit ihren Gepäckstück den Flug in LONDON- HEATHROW. Dies garantiert, dass ihr Bag ein normales Passagiergepäck war und nicht auf den Hauptflug PA-103 nach JFK geladen wurde.

DAZUMALIGER  BAGGAGE  ENTLADUNG-MODUS BEI 'PANAM' IN FRANKFURT:

Nachdem ein PanAm Flugzeug in FRANFURT "onblock" war wurde von eigenem PanAm-Personal zuerst aus der Position (Hold 1) des Flugzeuges, das on-line Baggage ausgeladen und sichergestellt.
Transfer inter-line Gepäck oder die Container wurden von
FAG Personal beim Flugzeug auf Wagen geladen und an die inter-line Counter in Halle Mitte oder V/3 der Codierung zugeführt.

Musste PanAm on-line Gepäck in das FAG-Baggagesystem codiert und durchgecheckt werden, weil das Transfer-Flugzeug oder der dazugehörige Laderaum nicht innerhalb 3/4 Std zur Verfügung stand, durfte das on-line Gepäck nur von Angestellten der FAG, bei der PANAM Division oder bei LB2 abgeholt und an die Counter HM oder V/3, im Flughafen FRANFURT angeliefert werden.

Es war verboten, dass PanAm-Personal on-line und inter-line Gepäckstücke direkt zu den FAG Counter in Halle Mitte (HM) oder V/3 brachten.
Im weiteren ist festzuhalten, dass die PanAm Loading Crew
niemals On-line und inter-line Baggage zusammen und gleichzeitig nach dem Entladen des Flugzeuges an die FAG Loading-Crew übergeben hatte, weil der "Status" des on-line Gepäcks jeweils von der PanAm-Organisation, zuerst intern kurz überprüft werden musste, bevor das Gepäck weiterbefördert wurde.

Dadurch ergibt sich auf dem Worksheet für die on-line Gepäcks Codierung immer  einen vor- oder nach-zeitlichen Unterschied zum abgelieferten inter-line Gepäck, dazu ein möglicher Worksheet Wechsel.
Dies erklärt wieso in diesem Fall, auf dem Worksheet (Prod.0000100) die Codierung des einen
on-line Gepäcks von Flug PA-641/(643) Menge *1 Koffer, nicht aufgeführt wurde, aber auf dem Worksheet No.0000080 mit der falschen Counter No. HM-5 anstelle von richtig HM-4, das inter-line Gepäck, Menge 1 Wagen, registriert war.

*NB: Es war Usus bei FAG, dass wenn nur ein einzelnes fremdes Gepäckstück zwischen der Codierung des Gepäcks einer anderen Fluggesellschaft codiert wurde, die Herkunft des fremden Gepäckstückes auf dem Worksheet nicht erfasst wurde!
Das KIK-Computer Betriebsystem von FAG konnte gleichzeitig Gepäckstücke durcheinander von verschiedenen Flügen, nach der Eingabe der "incoming and outgoing" Flugnummer den richtigen Flügen zuweisen.

Gepäckstücke, welche nicht im Computersystem vorprogrammiert waren, wurden nicht weiter befördert und mussten mit dem Code 'XZ81' dem "error channel" zugewiesen werden, von wo aus das Gepäck durch Sachbearbeiter dem richtigen Flug oder dem "lost and found office" übergeben wurde.

Die Rekonstruktionsabwicklung, beschrieben im zweiten Abschnitt auf Seite No.2 ist täuschend zutreffend auf den angeblichen AIRMALTA  Gepäcktransfer auf den Flug PA-103/A und verleitete schliesslich zur definitiven, aber falschen Annahme, dass ein Gepäcktransfer zwischen AIRMALTA und PANAM in FRANKFURT stattfand...

Das Bag ex Tray No. B-8849 von Flug PA-641/(643) aus BERLIN-TEGEL, war aber  ein normales Passagiergepäck von Frau W.WAGENFÜHR.

Ein angeblicher Gepäcktransfer, ex Tray B-8849 von AIRMALTA Flug KM-180 auf PanAm 103/A, kann durch die sachliche Rekonstruktion von MEBO bei der Gepäckabfertigung abschliessend ausgeschlossen werden.

Mysteriös bleibt ein angeblicher Vorfall an welchen sich die dazumalig anwesende  Baggage-Crew und der Kodierer von Counter 206/V3 nicht erinnern können!
Als das Gepäck von Flug AIRMALTA KM-180 mit dem Fahrzeug DW/VW-Nr.146 um 13:01Uhr zum Counter No. 206/ V3 angeliefert wurde, soll aus einem Koffer am Nachbarcounter No.207, 8 Meter von Counter No.206 entfernt, Rauch ausgeströmt sein!
Im "security log" Buch von FAG (Prod.1077 image 504) wurde der Vorfall registriert und unter der Nummer 54129 steht geschrieben:
Am 21.12.1988 um 13:01Uhr, "Smoke coming from a suitcase"--- Signature Mr. GRAF, ein Mitarbeiter von Staff FA 32 Baggage handling, a service department. GRAF selber wurde am Gericht in Zeist über dieses "Ereignis" nicht befragt warum?

Keiner der Zeugen in Kamp van Zeist, welche im "Lockerbie-Prozess" vorgeladen wurden, wie Zeuge No. 824 Andreas SCHREINER (interline Schreiber), Zeuge No.782 Mehmet CANDAR und  Mr. KOSCHA, beide von der  Baggage-Crew, konnte sich an einen solchen Vorfall erinnern. Diese Zeugen hielten sich um diese Zeit in der Nähe von Counter No.207 V/3 auf!

Eine Frage bleibt bis heute unbeantwortet: War der Eintrag im "security log" FA 32: "Smoke coming from a suitcase" ein verschlüsselter Code, bezugsweise die OK Information für einen unbekannten Einsatzleiter ("graue Eminenz"), welcher die kriminelle Abwicklung in der Lockerbie-Affäre so koordiniert hatte; dass der Koffer von PA-641/(643) WAGENFÜHR ins Gepäck von AIRMALTA KM-180 eingeschleust werden konnte?

Es hat sich bis heute bestätigt, die dem Gepäckstück WAGENFÜHR vorsätzlich falsch zugeteilte ex Tray No. B-8042 am Counter HM-5 anstelle vom richtigen Counter 206/V3 mit der richtigen ex Tray No. B-8849, machte den Koffertransfer von PA-641/(643) zum wichtigsten zentralen Beweis in der Lockerbie-Affäre!
Nur durch diesen täuschenden Koffertransfer war es möglich, dass beinahe glaubhaft dargestellt werden konnte, dieser Koffer von WAGENFÜHR sei von AIRMALTA KM-180 auf PA-103/A transferiert worden...

Dies unterstützt das *Motiv, dass das Gepäck von PA-641/(643) WAGENFÜHR, durch Dokumentfälschung dem falschen Counter HM-5, codiert um 13:17Uhr mit Code S-0070+1317 und ex Tray No. B-8042 zugeordnet wurde.

*Motiv:
Mit dieser vorsätzlichen "Konvertierung" sollte der Counter 206/V3 für die falsche Darstellung, ein "Sprengstoff-Koffer" sei von AIRMALTA KM-180 um 13:07Uhr auf PA-103/A mit dem ex Tray B-8849 eingeschleust worden, reserviert bleiben.

Dieser falsche "Tatbestand" konnte nur aufrecht erhalten werden, wenn das  Gepäckstück von Passagier *W. WAGENFÜHRER mit dem angeblichen Flug PA-643 vor 13:20Uhr angeliefert wurde.
Deshalb ist die Ankunftszeit des Fluges PA-643 auf die falsche "onblock" Zeit 13:02Uhr vordatiert worden, damit man mit der Codierungszeit um 13:17Uhr beweisen konnte, dass das Gepäckstück von WAGENFÜHRER  mit dem Counter HM-5 übereinstimmte.

Für diese Täuschung wurde die Codierung eines "last minute" inter-line Gepäcks vom Transferpassagier No.03 H. AUBREY benützt, welches am Counter HM-5, um 13:17Uhr erfasst und codiert wurde, jedoch weil inter-line, mit dem Tray No. B-8042 über die X-ray Kontrollstelle B-46 geführt wurde.
Das on-line Bag von WAGENFÜHR wurde, da bereits in BERLIN-TEGEL X-ray kontrolliert, in FRA
nicht mehr X-ray kontrolliert.

*Zur Erschwerung zur Wahrgeitsfindung wurde zusätzlich der Name von Passagierin WIEBKE WAGENFÜHR durch den Passagier W.WAGENFÜHRER verschleiert!

Korrekt ist: Passagierin 131 WIEBKE WAGENFÜHR kam mit Flug PA-641/(643), onblock 12:20Uhr in FRANKFURT an. Ihr on-line Gepäckstück wurde nicht am Counter HM-5, sondern am Counter 206 V/3 codiert und mit dem  Tray B-8849 zu Flug PA-103/A befördert.
Das restliche inter-line Baggage von PA-641/(643) wurde am Counter HM-4 (
nicht wie auf dem Worksheet No.0000080 falsch aufgezeichnet HM-5) zwischen 12:36---12:42Uhr codiert! (Code S-0072+Zeit = HM-4)

In diesem Zusammenhang bleibt eine weiterere Sache ungelöst: Welcher Kodierer  hatte das "last minute" inter-line Gepäckstück von H.AUBREY, ex Tray No. B-8042 um 13:17Uhr, zu dieser Zeit am unbesetzten Counter HM-5, codiert?
Das Gepäckstück kann nicht auf einem Worksheet gefunden werden und ist nur auf der TADD Loadinglist, Computerprint 881221 registriert. Die Frage bleibt bis heute unbeantwortet.

Auf weitere schwerwiegende Mängel im "Lockerbie-Prozess" muss hingewiesen  werden.  Fundamental wichtige Zeugen wurden nicht eingeladen: Warum?

>wie Frau W.WAGENFÜHR, Passagierin No.131 von Flug PA-641/(643),

>die FA32 Kodierer von Counter HM-5, WOLF und  BACH, welche mit den falsch registrierten Counternummern HM-5 anstelle HM-4 auf den Worksheets und den  fragwürdigen Anlieferscheine, eine bedeutende negative Rolle spielten.

>der Kodierer von Counter No.206 V3 Mr. KOCA, welcher das Gepäck von AIRMALTA KM-180 und den auffällig grossen grell-roten Koffer mit der ex Tray No. B-8849 von WAGENFÜHR, codiert hatte.

>Die BKA Ermittlungen zeigen, dass u.a. 5 Mitarbeiter der Ladecrew, der Gepäckfahrer, der Interline Schreiber/Kodierer, alle im Zusammenhang mit dem Gepäckscodierung des KM-180 Fluges am Counter 206/V3, nur über inem vorgezeigten braunen "Sprengstoff-Vergleichskoffer" Marke "SAMSONITE" befragt  wurden. Niemand konnte sich an einen solchen Koffer erinnern.>Hätte das BKA nach dem Lockerbie-Attentat bei ihren Ermittlungen, Kodierer KOCA und andere Ladecrew Mitarbeiter von Counter 206 V3 nach einem auffallend grossen grell-roten on-line Koffer aus Flug PA-641/(643) von Pass. WAGENFÜHR befragt, müsste der zu lebenslänglich Gefängnis verurteilte Abdelbaset Al MEGRAHI, rechtsgültig aber als Unschuldiger im schottischen Gefängnis GREENOCK einsitzend, sehr wahrscheinlich nicht auf sein REAPPEAL warten...

>Nach einen auffallenden grossen grell-roten Leinenkoffer (Fabrikat aus der DDR) mit abgerissenem Henkel (von Passagierin No.131 WAGENFÜHR) zu fragen, wurde vom BKA und am Gericht in Zeist, unterlassen! Warum?

>MEBO ist bis heute davon überzeugt, dass sich der angebliche Koffertransfer von AIRMALTA auf PA-103/A, nach allen Erkenntnissen der nicht befragten Zeugen zu Gunsten des Angeklagten, Abdelbaset al MEGRAHI und LIBYENS frühzeitig aufgklärt hätte.

EDWIN BOLLIER (EBOL)
MEBO LTD


© COPYRIGHT - EDWIN & MAHNAZ BOLLIER-TAVAKOLI - 8047 ZÜRICH - 14.JUNI 2005
MAHNAZ  BOLLIER-TAVAKOLI,  PRIVAT  INVESTIGATOR, FACT-FINDING COMMITTEE


Zürich, den 5.August 2005
13Ergänz

Weitere Überprüfungen:

Ergänzende Erkenntnisse von Gepäckanlieferungen FA32 am Airport FRANKFURT

Flug PA-637 war in FRANKFURT ca. 40 Minuten zu spät von BERLIN-TEGEL, um 10.42 Uhr angekommen.
Der Interline-Schreiber von V/3 hat zwischen  11:10--11:21Uhr auf dem Worksheet No.0000082 am Counter No.201 V/3 die Menge von drei Wagen Gepäck registriert.
Keines dieser codierten Gepäckstücke (Code S-0014+Z) wurde nach der TADD Loadinlist 881221 auf den Flug PA-103/A transferiert.

Im BKA Ermittlungsrapport ST-33-068507/88 des BUNDESKRIMINALAMT DEUTSCHLAND, wurde auf Seite 23 folgendes dargestellt:

Text:
"Hierunter dürfte sich vermutlich das Umsteige Gepäck auf PA 103 A befunden haben. Es ist aber auch nicht auszuschliessen, dass dieses Gepäck separat vom Flugzeug PA 637 durch PAN-AM-Gepäckarbeiter zur Halle Mitte gebracht wurden"

MEBO Kommentar:
Die Darstellung des BKA ist nachweislich falsch. Es gab erstens kein Umsteigegepäck von PA-637 auf PA-103/A. Es existierten lediglich 6 on-line Gepäckstücke welche vom Flugzeug PA-637 direkt zum Loadingtrack von PA-107 gebracht wurden, dort aber nicht geladen werden konnten, weil der Flug PA-107 bereits für Baggage geschlossen war..

Zweitens: Das  PanAm Personal durfte nicht persönlich Transfer Baggage an die Counter in Halle Mitte und V/3 bringen. Baggage, z.B. on-line Gepäck welches nicht direkt von Flugzeug zu Flugzeug umgeladen werden konnten, musste von FAG-Personal bei PANAM-Division oder LB2 abgeholt werden und an die jeweiligen Counter zur Codierung und Weiterbeförderung gebracht werden.

Durch das BKA wurden bei der PANAM-Umbuchabteilung nur drei Gepäck-Messages sichergestellt, welche folgendes belegen (Anlage5):

Gepäckstücke der Passagiere: LECKI, 1 Koffer
TRAUTMANN,  2 Koffer
PILZ, 1 Koffer
* Total
4 Koffer

BKA Text: Von PA-637, vorgesehen in FRANKFURT auf PA-107, wird mit PA-103/A zum Ziel LONDON nachgesandt.

MEBO: *Zu den 4 Koffer, angeliefert von PA-637, müssen 2 unbegleitete Koffer Marke "Samsonite" von PANAM Pilot John HUBBARD dazugezählt werden.
Somit gab es zuerst 6 Gepäckstücke, welche auf den Weiterflug mit PA-107 gebucht waren.
Dieses Gepäck wurde beim "Loadingtrack" von PA-107 angeliefert, konnte aber wegen  verspäteter Ankunft von PA-637 in FRANKFURT nicht auf den Flug PA-107 transferiert werden, weil dieser bereits geschlossen war. Die Transitpassagiere mussten dadurch ohne ihr Gepäck mit dem Flug PA-107 nach LHR weiterreisen.

NB: Ein zusätzlicher Passagier Mr. Kenneth GIBSON, Angerhöriger der US-Armee, war ebenfalls auf PA-637 und ab FRA auf PA-107 mit einem (1) Gepäckstück gebucht, wurde aber nach Nachforschungen von MEBO in BERLIN-TEGEL kurzfristig auf den Flug PA-639/ PA-107 umgebucht.
Dies war die Ursache davon, dass er in FRANKFURT den Flug PA-107 nicht erreichte und er sich auf den Flug PA-103/A umbuchen liess.

Total 5 Gepäckstücke, davon eines von GIBSON und 4 Bags welche weiteren z.Z. unbekannten Passagieren vom vorgebuchten Flug Flug PA-107 zugeteilt werden müssen, wurden auf den Flug PA-103/A nach LONDON-HEATHROW geladen.

Nach den BKA Ermittlungen (Seite 25) gaben alle Personen bei den Vernehmungen an, dass ihr Gepäck mit PA-103/A in London ankam.

MEBO Auslegung:

1.>Es kann von der genannten Anlage 5 vom BKA nur abgeleitet werden, dass das Baggage von 3 Passagieren vom gebuchten Flug PA-637/ PA-107 auf den Flug PA-103/A umgebucht wurde.

2.> Auf PA-637 waren anfänglich nicht 4 sondern 5 Gepäckstücke von 4 Passagieren gebucht [LECKI(1), TRAUTMANN(2). PILZ(1)]. Das fünfte (5) Gepäckstück gehörte dem Passagier Kenneth GIBSON. Zusätzlich müssen 2 eingecheckte unbegleitete "Bags" von Pilot John HUBBARD dazugezählt werden.

Da GIBSON mit seinem Gepäckstück auf den Flug PA-639/PA-107 kurzfristig umgebucht wurde, befanden sich auf PA-637 nur 6 Gepäckstücke, welche für den Transitflug PA-107 ab FRA vorgesehen waren.
Diese Tatsache stimmt mit dem KIK Computerprintout TADD 881221 überein. Dort kann überprüft werden, dass die 6 Gepäckstücke mit Code S-0072+Zeit 1200 erfasst wurden und mit den Tray No. B2377, B6391, B6559, B6696, B10852, B11435 auf PA-103/A transferiert wurden.

Es gilt als gesichert, abgestützt auf den Anlieferschein No. 0000161 und dem Worksheet No. 0000082, dass das Gepäck von PA-637 gebucht gewesen für PA-107, nicht aber am Counter No. 201 V/3 codiert und auf den Transitflug PA-103/A weiterbefördert wurde. (Code am Counter 201 V/3 = S-0014+Z)

Diese 6 Gepäckstücke von PA-637/PA-107 wurden nachträglich durch FAG Personal vom Loadingtrack von PA-107 zum Counter HM-4 gebracht, von wo die Bags um 12:00Uhr zusammen mit weiteren 5 Bags von PA-639, codiert um 11:59Uhr, auf PA-103/A transferiert wurden.
Somit befanden sich auf PA-103/A insgesamt 11 unbegleitete on-line Gepäck-Stücke, (6 Bags von ex PA-637 und 5 Bags von ex PA-639), welche von Flug PA-107 auf PA-103/A nach LHR umgebucht wurden.

Laut Anlieferschein No. 0000157  war der  Flug PA-639  in FRANFURT um 11:39Uhr onblock. Das Baggage wurde um 11:51Uhr beim Counter HM-4 in Halle Mitte angeliefert.
Gemäss Anlieferschein fuhr der Fahrer mit dem Fahrzeug DW/VW-No.760 mit zwei (2) Container No. 0874 und No.9191 + einem (1)Wagen zum Counter HM-4, welcher auf dem Worksheet No. 0000074 mit der
falschen Counter No. HM-5 bezeichnet wurde.

Am Counter HM-4 wurden somit zweifelsfrei zusätzlich die 11 *unbegleiteten on-line Gepäcksücke von ex Flug PA-637 und PA-639 zwischen 11:59--12:00Uhr codiert und mit dem Code (S-0072+Z=Counter HM-4) auf den Flug PA-103/A transferiert.
Hiermit ist nochmals bewiesen, dass das Worksheet No. 0000074 mit der
falschen Counter No. HM-5, anstelle richtig HM-4, bezeichnet wurde.

*Da Passagier Kenneth GIBSON den Transitflug PA-107 in FRANKFURT verpasst hatte, musste er auf PA-103/A umbuchen und wurde dadurch zufällig Begleiter seines angeblich "unbegleiteten" Gepäckstückes.

EDWIN BOLLIER (EBOL)
MEBO LTD


Zürich 20 May 2005

The Bombing of PanAm Fligth 103 over LOCKERBIE: Case Not Closed

The SCCR'Commission will finish the receipt from any exoneration material for MEGRAHI's reappeal after 16 May 2005.

The Commission has, timely, received a great deal of material form MEBO, (8 report's). The reappeal from the LIBYAN official Mr. Abdelbaset Ali AL MEGRAHI in the "Lockerbie-Case" is guaranteed. The SCOTTISH CRIMINAL CASES REVIEW COMMISSION will announce its findings in September, 2005.

It is expected That this COMMISSION will refer the "LOCKERBIE CASE" back to the SCOTTISH Appeals court.

The three disastrous key facts in the circumstantial "Lockerbie-case":

  • No "explosives-suitcase" was loaded aboard to an AirMalta flight KM-180 to Frankfurt and transfered with flight PA-103/A to London Headrow and with PanAm 103 to the direction JFK NewYork. (The mistake on the BKA-Expertise)
  • The alleged MEBO MST-13 timefragment was not orginate from a MST-13 Timer type (prototype), delivered to LIBYA. (The mistake from Dr. HAYES "RARDE")
  • The willful criminal manipulations on different evidences.
  • INFO: *Redback Films is in the process of making a film on Lockerbie, which will be aired on SKY ONE TV (U.K. and Europe) in August, 2005.
  • This fall, we can expect a comprehensive documentary on the PanAm 103 disaster which will be aired on Channel 4 in the U.K.* (*plane-truth info)
  • Please visite in the meantime William Blum's article on the web: http://globalpolitician.com
  • More informations comming soon...

Open letter to the Leader Muammar el Gaddafi and to the General People Congress JAMAHIRIYA of LIBYA

Zürich, November 10 2004
chrisbr


Your Exellency, dear Leader from the JAMAHIRIYA of LIBYA

"LOCKERBIE" is not yet solvend, "LOCKER C" is on it's way and very soon you shall be harvest the fruits in form of full satisfaction and great international prestige for the JAMAHIRIYA of LIBYA!

With this letter I shall announce a worldwide highest prestige for LIBYA after the re-appeal in the Lockerbie-affair. You will enjoy for yourself, for Mr. Abdelbaset Al Megrahi, for the people of LIBYA and for it's officials to soon get back full honour since, as you know, LIBYA was not involved into the Lockerbiedisaster.

The true reasons, for that LIBYA has to accept the responsibility, were simply unfair and cheap political machinations. After 13 years of struggling and hard investigations I am today in the position to prove 100% to the review commission in Scotland as well as to the media all over the world, that there was no "bomber-suitcase" brought onto PanAm Flight 103 by Libyan "official" Mr. Al Megrahi.
The court in Camp Zeist has made servere and incredible misleads! Responsible for the monstrous suspiction against the 2 Libyans, following the newest top-secret reports (which are in my hands) is nobody else then the German service (Bundeskriminalamt in Meckenheim, Germany).

I inform you about the latest stand of the exoneration proofs, which I shall present to the Scottish Criminal Cases Review Commission (SCCRC) prior to the re-appeal. Basically, the re-appeal is based on two fundamental mistakes made by the Camp Zeist court, which must clearly be revised:

1.> Regarding the "bomber-suitcase" which was declared to be on ex Tray Nbr. B-8849 which was allegatedly brought by AIRMALTA flight KM-180 via Frankfurt on bord of PanAm-103/A,
it can clearly be proven, that this suitcase was on a "normal" passenger bag, belonging to Mr. W. WAGENFÜHRER, travelling on flight PanAm PA-643 from Berlin-Tegel. Mr. Wagenführer finished his journey in London-Heathrow and was there collecting his baggage. This clearly proves, that Mr. Wagenführer's bag could have not been loaded onto the disastrous flight PA-103.

2.>The fragment of the allegatedly found timer MST-13, manufactured by MEBO AG of Zurich, is provable not coming from a series of such timers which were delivered to LIBYA.
This clearly leads to be conclusion, that the construction of an Libyan involvement (via the timer fragment) within the Lockerbie-attak will simply collapse. As you might probably know, my company MEBO AG as well as myself personally were directly involved into the investigations of the Lockerbie-case.

Fact is, that my company MEBO AG was delivering 20 pieces of the MST-13 Timer to the Libyan army, about 2 years before the Lockerbie-attack (Tschad-conflict).

The Scottish police and the FBI allegated, that one fragment of such a MST-13 timer was found under the wreckage of the B747 in Lockerbie and made a construction of a "track of blood" from Lockerbie via MEBO AG an then on to LIBYA. In the future re-appeal, myself and the new defense-team MacKechnie will prove, that this central piece of evidence (fragment of timer MST-13), is not orgien of the timers which MEBO AG delivered to LIBYA. This chain of prove is of specific importance, since further civil claims for damage in a volume of hundreds of millions of dollars were filed against LIBYA and could hence be rejected. Also MEBO AG is facing a claim for damage of as USD 32Million by PanAm-Insurance since 1991.
As a matter of fact, I was treated by the ex Scottish lawyers DUFF & TAYLOR very badly during the trial at Camp Zeist. For me it was a dirty political game. The two lawers DUFF & TAYLOR would have been easily in the position to present a number of exoneration proofs, if they would have worked professionally. It can only be suspected, that their only motivation was moneybesides of other possible considerations (see above)...


However, please share with me the conviction, that with the help of the new and very strong proves, with the help the new defense-team with the help of God, Mr. Abdelbaset al Megrahi and LIBYA will soon get back the full honour and discharge.

With my best regards

Edwin Bollier VR
MEBO LTD


Following important announcements coming soon on this Website which will prove conclusively, that LIBYA was not involved in the crash of PANAM 103 over Lockerbie. Scotland:


1.> Expertise: BKA-Rapport ST 33-068507/88 vom Bundeskriminalamt Meckenheim in Germany. (Ergebnisbericht, Ermittlungen und Beurteilung des (BKA), über die Möglichkeit des Einbringens eines Sprengstoff Koffers in die Zubringermaschine PanAm Flug PA-103/A im Airport Frankfurt.
Dieser Bericht beinhaltet fatale Fehler, welche die Möglichkeit geschaffen haben, dass von der Anklage behauptet werden konnte, ein Sprengstoff Koffer sei von AirMalta Flug KM-180 in Frankfurt auf PA-103/A transferiert worden.

2.> MEBO Anti- BKA Rapport vom 29.April 2004: Dieser Rapport listet beweisbar sämtliche Fehler aus dem BKA Rapport auf und belegt mit den "Worksheets" Codierungen und Gepäckanlieferungen etc. die tatsächlichen Fakts in der Frankfurter Gepäcksförderung FA 32.

3.> Chapter 13: Dieser Inhalt der Anklage (HER MAJESTY'S v Megrahi CHAPTER 13 Frankfurt Airport) ist massgebend an dem verhängnisvollen und falschen Urteil gegen MEGRAHI mitverantwortlich.

4.> MEBO Rapport vom 12. August 2004: Dieser Rapport zeichnet die beweisbaren verhängnisvollen Fehler in der "Accusation" des Staatsanwaltes und das passive Verhalten des "Defenseteams" DUFF&TAYLOR im Lockerbieprozess und Appeal auf.

5.> MEBO RAPPORT vom September 2004: Dieser Rapport befasst sich mit dem mysteriösen Fall der beiden unbegleiteten braunen HUBBARD Samsonite Koffer und will beweisen, dass beide (2) Koffer in Frankfurt auf den PanAm Flug PA-103/A geladen wurden und somit in London-Heathrow angekommen sind.
Teile des einen HUBBARD Koffers wurden in Lockerbie gefunden, angeblich war kein Sprengstoff in diesem. Der zweite HUBBARD Koffer wurde anderntags von London Heathrow aus, mit Flug PA-123 nach Seattle USA befördert...

6.> Darstellung sämtlicher Beweisunterlagen und Dokumente, welche in Frankfurt vom BKA beschlagnahmt wurden und dem Gericht in Zeist und dem Defenseteam DUFF&TAYLOR zur Verfügung standen, aber zum Teil nicht benutzt wurden.

Der ehemalige Lockerbieprozess in Kamp van Zeist, hätte mit Leichtigkeit zu Gunsten LIBYAs gewonnen werden können, hätte das Defenseteam DUFF&TAYLOR professionell und mit Experten zusammen gearbeitet.

Wir haben volles Vertrauen in die SCOTTISH CRIMINAL CASES REVIEW COMMISSION, welches den rechtsgültig, aber unschuldig Verurteilten Abdelbaset al Megrahi durch ein "RE-APPEAL" vermutlich in die selbe befreiende Position, wie den ehemaligen Mitangeklagten KHALIFA FHIMA, bringen wird.

Zum Nachdenken: Mr. Abdelbaset al MEGRAHI, Vater von 5 Kindern sitzt mit grosser Wahrscheinlichkeit unschuldig, bereits seit 3 Jahren, im "scottish" BARLINNI Gefängnis in Glasgow! (Lebenslänglich 27Jahre)

sccrc


*** NEW *** Report in english language correction
Baggage-Balance
Zürich, 24. November 2003
Verzug

Mitteilung:

Die Veröffentlichung des MEBO Buches:

> DIE WAHRHEIT STARB VOR LOCKERBIE <

bleibt bis nach dem "Re-Appeal" des Lockerbie-Prozesses, suspendiert. Das Auslieferungsdatum wird zur gegebener Zeit neu angekündigt.

Wie bereits gemeldet, hat der zu lebenslänglicher Gefängnisstrafe (27 Jahre) verurteilte Mr. ABDELBASET AL MEGRAHI bei der "SCOTTISH CRIMINAL CASES REVIEW COMMISSION" (SCCRC), ein "Re-Appeal" beantragt. Bei dieser Commission können nachträglich u.a. die unberücksichtigten massgebenden Entlastungsbeweise eingebracht werden, welche dazu dienen, das Fehlurteil der Justiz gegebenen Falls zu korrigieren oder zu annullieren.

Weiterhin stehen die laufend auf den neuesten Stand redigierten Webpages: http://www.mebocom-defilee.ch den Interessierten zur Verfügung.

+++ Part: Aktuell/Up to date, sowie Part: A -- B -- C -- D -- E -- F -- G +++


<Nach MEBO's brisanten Recherchen müsste das rechtsgültige Fehlurteil in der Lockerbie-Affäre bei einem "RE-Appeal" zu Gunsten ABDELBASET AL MEGRAHI korrigiert werden und dem unschuldig Verurteilten die Freiheit und die Ehre zurückbringen.>.

Fragen/Question by e-Mail

Stay tuned .....

NEWS | Archives A - B - C - D - E - F - G - H | Updated: 26.02.2007



Add:
MEBO AG
Edwin Bollier & Lockerbie-Team
CH-8047 Zürich/Switzerland
Tel:
Fax:
E-mail:
E-mail:
+41-44-492.50.20
+41-44-491.72.36
info@mebocom-defilee.ch
mahnaz@bluewin.ch

E-mail: mahnaz@bluewin.ch - URL: http://www.mebocom-defilee.ch
© COPYRIGHT - EDWIN & MAHNAZ  BOLLIER-TAVAKOLI - 8047 ZÜRICH  14.JUNI 2005
MAHNAZ  BOLLIER-TAVAKOLI, PRIVAT INVESTIGATOR, FACT-FINDING COMMITTEE
E-mail: mahnaz@bluewin.ch - URL: http://www.lockerbie.ch


The MEBO Inc.-defence team and Edwin Bollier, VR