Zürich, 20. März 2006 (FAA) Betreff: FEDERAL AVIATION ADMINISTRATION (FAA) Schwere Vorwürfe auch an die Federal Aviation Administration (FAA) nach den Untersuchungen 1988-1991 im "LOCKERBIE AIR-DISASTER". Die oberste internationale "Air-Disaster"-Untersuchungsstelle hatte im "Lockerbie-Fall", gleich dem deutschen Bundeskriminalamt (BKA) zu Lasten LIBYA's, kläglich versagt. Die "Manageress of the civil aviation international, security field office, Ms. Naomi SAUNDERS and the FAA officer (security specialist in the aviation security field office) Mr. David TIEDGE", hatten u.a. die Passagier- und Gepäckabwicklungen, im Zusammenhang mit PA-103 (PA-103/A), am Flughafen FRANKFURT untersucht. Vor dem Gerichtsverfahren gegen die beiden libyschen Angeklagten Amin Khalifa FHIMAH und Abdelbaset Ali Mohmed Al MEGRAHI in KAMP van ZEIST bekam Ms. SAUNDERS eine Stelle als "Manageress of the airports division, in FORT WORTH, Texas USA and David TIEDGE was currently the manager of the aviation security training division in Oklahoma City, Oklahoma USA"... FAA Untersuchungs Mangel: Bei den FAA Untersuchungen über die Passagier-und Gepäckabfertigung in FRANKFURT wurde u.a. im speziellen, nur Hr. Wolfgang MANNER (Gate Agent), Mr. Heribert LEUNINGER (Director of PANAM at FRANKFURT Airport) und Frau Monika DIEGMÜLLER (Gate Agent) über das Abfertigungs-Verfahren, laut der Passagier- und Gepäckliste C-140V vom 21.12.1988 von Flug PA-103/A, einvernommen. Passagiere: 1.> Gesamte Passagierzahl, angemeldet auf Flug PA-103/A: Total 153 Passagiere. 2.> Passagiere, welche nicht positiv eingecheckt wurden, sogenannte "no-show" Passagiere: Total 29 Passagiere (Baby's im Alter von unter 8 Monaten wurden nur mit dem Attribut (i) markiert und nicht als Passagiere gezählt). 3.> Passagiere (in-line, on-line, inter-line) welche positiv auf den Flug PA-103/A, markiert mit zwei Stars (**) oder (@*--*TXL) eingecheckt wurden: Total 124 Passagiere +3 Babys, mit dem Attribut (i) bezeichnet.. 4.> On-line Transit-Passagiere (PanAm to PanAm) aus BERLIN-Tegel: Total 25 Passagiere. 5.> "Connecting transit-passengers" mit einem Star (*) vor dem *Namen, welche am "departure gate" eingecheckt haben: Total 6 Passagiere. 6.> "Originating passengers" in-line, welche am "Main check-in terminal 1" in FRANFURT eingecheckt haben: Total 93 Passagiere. Accompanied Baggage: 7.> "Accompanied passenger-baggage" (begleitetes Gepäck) welches am "Main check-in terminal 1" eingecheckt wurde: Total 86 Gepäckstücke (inklusive 2 Bag's von Transitpassagier No.44, *GOULD D. (waiting list passenger, check-in by the departure gate counter). 8.> "Accompanied on-line passenger-baggage", welches in BERLIN-Tegel eingecheckt und über FRANKFURT auf PA-103/A transferiert wurde: Total *26 on-line Gepäckstücke. Davon wurden nur 25 Bag's am Airport FRANKFURT ausserhalb des "Tarmac", direkt von PanAm-Zubringer (PA-647 mit 21 Bags) und (PA-649 mit 4 Bag's) auf PANAM, Flug PA-103/A umgeladen. 9.> *Das restliche "accompanied on-line bag" von BERLIN-Tegel, welches über das "Baggage conveyancing-system" am inter-line Counter 206-V/3 um 13:07 Uhr codiert und auf PA-103/A eingecheckt wurde, war 1 on-line Bag ex Tray B-8849 von Flug PA-643/(641) (Passagier No.131, WAGENFÜHR W.). 10.> "Inter-line accompanied passenger-baggage", welches über das "Conveyancing-system" codiert und eingecheckt wurde:
(*Star Attribut für "connecting transfer-passengers", welche am depart Gate eingecheckt haben). Unaccompanied Baggage: 11.> "Unaccompanied on-line bag's" von Zubringer-Flug (PA-637/107 mit 6 Bag's), von Flug (PA-639/107 mit 5 Bag's), Total: 11 on-line Bag's, welche am inter-line Counter HM-4 codiert wurden, (Code: S-0072+Z (Zeit)) 12.> "Unaccompanied inter-line bag's" von Flug, Lufthansa LH-631 aus KUWAIT: 3 Bag's, ex Tray B-4809, B-6001, B-7418 (Eigentümer unbekannt). Zusammenfassung:
Die Federal Aviation Administration (FAA) hat zusammen mit anderen Untersuchungs Organisationen mitgeholfen die Rekordmenge von 15,000 "Witness statements" zu erstellen, war aber andernseits unfähig durch eine einfache Addition klarzustellen, dass keines dieser 136, auf PA-103/A geladenen Gepäckstücke, dem AIRMALTA Flug KM-180 zugeteilt werden kann... Eine verantwortliche Person von FAA muss zusätzlich bei dem zukünftigen Re-Appeal im "Lockerbie-Verfahren" als Zeuge aufgeboten werden um die fatalen Fehler, welche auch teilweise dem FAA zugeschrieben werden müssen, klar zustellen. EDWIN BOLLIER |
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Zürich 6. March 2006 Copyright Edwin & Mahnaz Bollier-Tavakoli 8047 Zürich/Switzerland Preparation for the new Appeal procceding
23. ORDER
Ex Witness number 812, Wolfgang MANNER Germany: MANNER appeared to be quite calm, but actuelly he was nervous. He was come under the influence of the horrible tactics by Q-TURNBULL. MANNER's answer was first-class for Q-TURNBULL. Q-TURNBULL praised Witness MANNER's promt change to the "better" star-subject (**). >Q--I am grateful to you. Thank you... Examination in Chief: by Mr. TURNBULL AUSGANGSLAGE: Um im "Lockerbie-Prozess" die falsche Behauptung zu untermauern, ein "Spreng- stoff-Koffer" sei von AIR MALTA Flug KM-180 um 13:07 Uhr am inter-line Counter 206/V3 codiert und mit dem Tray Nr. B-8849 auf den Clipper PA-103/A transferiert worden, mussten wie heute bekannt ist, Manipulationen bei der Darstellung der Gepäckabfertigung in FRANKFURT gemacht werden. Nachweislich ist die Tatsache, dass das on-line Gepäckstück ex Tray B-8849 von Passagier Nr.131, Wibke WAGENFÜHR, welches vom Zubringerflug PA-643/(641) aus BERLIN auf den Flug PA-103/A (nicht von AIR MALTA) über den inter-line Counter Nr. 206/V3, um 13:07 Uhr, transferiert wurde. Für die "Malta-Gepäcktransfer-Lüge" musste der Counter 206/V3 und die Codierungs-Zeit 13:07 Uhr für den angeblichen Sprengstoff-Koffer Tansfer von AIR MALTA auf PA-103/A, zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund wurde das Bag von WAGENFÜHR dem falschen inter-line Counter HM-5 um 13:17 Uhr zugeteilt. Am Counter HM-5 war aber bereits, nachweislich ein inter-line Gepäckstück von Transit-Passagier No.3 *AUBREY H., um 13:17 Uhr codiert und mit dem Tray B-8042 auf PA-103/A transferiert worden. (*Attribut für Transitpassagier, welcher sich am Departure-Gate eingecheckt hatte.) Wichtig: Die nicht Einbeziehung des (*) "Star" Attribut, oben links vor dem Namen *AUBREY, bei der Zeugenebefragung von MANNER, ermöglichte den manipulierten Counterwechsel von WAGENFÜHR's Bag (Counter 206/V3 auf HM-5) und die Unterschlagung des einen (1) inter-line Bag's von Passagier No.3, *AUBREY. REPRESENTATION: Examination in Chief by Mr. TURNBULL: NB: Nach Angaben von ex Witness number 812, Wolfgang MANNER, wurde er in ZEIST von Q-TURNBULL über die Bedeutung der "Stars" (*), auf dem "Passenger Manifest Production No. 199" befragt. Important. Dadurch blieb die wichtige Bedeutung dieses einen "Star" unbekannt und wurde bei der Urteilsbegründung, fatalerweise nicht einbezogen! Tatsache bleibt, dass durch die "Star"-Markierung Passagier No.3, *AUBREY H., ein echter Inter-line Transitpassagier war, welcher am Departure-Gate eingecheckt hatte. Sein Gepäckstück (1M) wurde aber nicht von *AUBREY, sondern von der Abteilung LB-2 über das FAG Conveyancing-System am inter-line Counter HM-5 ein/durchgecheckt und mit dem Tray B-8042 zu PA-103/A transferiert. Kamp van Zeist, 1. EXCERPT: (Mr TURNBULL): Q- Can I ask you to look with me at a document, which will appear on the screen, Production 199, Image 1, please. Do you see, Mr. Manner, that this is a passenger manifest for the flight PanAm 103, Frankfurt to London Heathrow, on 21st December of 1988?---A-Yes.--- Q-I'd like you to help me to understand some of the information that appears on this document. And first can I do so by asking you to think about a passenger commencing his journey at Frankfurt Airport. If a passenger checked in at the main gate, would a star appear against his name in the area where we can see stars on this document? >>to 2. EXCERPT>>> Comment from MEBO Das Passagier-Manifest Prod. 199, abgebildet auf dem "Screen", zeigte anfangs auf Seite Nr.1 folgende drei Passagiere:
NB: Mr. TURNBULL war während seinen Vorbereitungen für die Anklage von Experten über die Modalität des Eincheckverfahrens am Flughafen FRANKFURT professionel instruiert worden, somit kannte Q die Wichtigkeit des ersten (*) "Star"! Dadurch wusste Mr.TURNBULL genau wo die "störenden" Tatsachen zu Ungunsten der Anklage lagen, welche nicht hinterfragt werden durften. Einer dieser Fakts waren die "single star's", welche auf dem Passagier-Manifest links vor dem *Namen einiger Passagiere markiert sind. Warum?:
Kamp van Zeist, 2. EXCERPT: Witness MANNER konzentrierte sich beim betrachten des Passagier-Manifest auf Passagier No.3 *AUBREY und gab Q. folgende Antworten: >>> A- I can't remember exactly what the little star before the name means --- Q-I'm sorry, I've not made myself clear enough. Could we look at passenger number 2 with the name "AUBREY" (sign. MEBO). Do you see it?--- A- Yes.--- Q- And if we look along the line, passing the destination of London Heathrow, we come to the letters "Y" and "B", and then two star signs. Do you see them?--- A- yes. I know what that means. >>> Comment from MEBO (sign. MEBO): Es gab ein kriminelles Motiv: Um die Behauptung des AIR MALTA Transfers von einem Sprengstoff-Koffer aufrecht zu erhalten, durfte nicht bekannt werden das von Transit-Passagier No.3 *AUBREY H. ein (1) inter-line Bag via Convayancing System über den Counter HM-5 um 13:17 Uhr codiert und mit dem Tray B-8042 auf PA-103/A transferiert wurde. VORHALT: Mr TURNBULL (Q), wollte offensichtlich nicht, dass die Wahrheit über die Bedeutung des einen (*) "Star" bei Passagier No.3 vor dem Namen *AUBREY H. beim Prozess in ZEIST bekannt wird. Unter normalen Umständen (ohne gezielte negative Absichten von Q) hätte nicht auf Passagier No.2 AUBREY gewechselt werden müssen, da der Passagier No.3 nach dem Namen *AUBREY ebenfalls mit zwei (2) ** Sterne makiert war... Begründung: Für die Gedächtnislücke, dass sich MANNER über die Bedeutung des ersten "Star" vor dem Namen des Passagiers No.3 *AUBREY nicht mehr "exactly" erinnern konnte, aber über die zusätzlichen beiden "Star's", welche nach dem NAMEN des Passagiers No.2, AUBREY (**) markiert waren Auskunft geben konnte, wurde MANNER von Q TURNBULL mit einem schmeichelnden ("flattering") "I am grateful to you. Thank you", belohnt. Obwohl sich die umfangreiche Befragung von Zeuge MANNER fortsetzte, gab es bei allen anderen Antworten kein "I am grateful to you" von Q mehr. Die Tatsache der Codierung am inter-line Counter HM-5 um 13:17 Uhr des einen (1) Bag, ex Tray No. B-8042 von Passagier No.3, *AUBRAY konnte dadurch unterschlagen werden um vorzutäuschen, dass es nicht AUBREY's Bag war, sondern das eine (1) on-line Bag von Passagierin No.131, WAGENFÜHR W., welches als Bag mit der ex Tray No. B-8042 anstelle von *AUBREY's Bag am Counter HM-5 codiert wurde. Korrekt ist, ein on-line Bag mit der ex Tray No. B-8849 (nicht B-8042) gehörte WAGENFÜHR und ist vom Zubringerflug PA-643/(641) aus BERLIN-Tegel am inter-line Counter 206/V3 um 13:07 Uhr codiert und auf PA-103/A transferiert worden. Durch diesen manipulierten Counterwechsel stand der Counter 206/V3 zur freien Verfügung. Nur dadurch war die falsche fatale Behauptung möglich, dass über den Counter 206/V3 ein "Bomb-Bag", ex Tray B-8849 um 13:07 Uhr von "AIR MALTA auf PA-103/A transferiert worden war, weil zur gleichen Zeit zwischen 13:04 bis 13:10 Uhr das Gepäck über den gleichen Counter 206/V3 von AIR MALTA codiert wurde. Nachweislich ist kein Gepäckstück der AIR MALTA KM-180 auf PA-103/A transferiert worden. EDWIN & MAHNAZ BOLLIER-TAVAKOLI NEXT: ORDER No. 24
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The MEBO Inc.-defence team and Edwin Bollier, VR E-mail: mahnaz@bluewin.ch - URL: http://www.mebocom-defilee.ch C COPYRIGHT EDWIN & MAHNAZ BOLLIER-TAVAKOLI 8047 ZüRICH 14.JUNI 2005 MAHNAZ BOLLIER-TAVAKOLI, PRIVAT INVESTIGATOR, FACT-FINDING COMMITTEE E-mail: mahnaz@bluewin.ch - URL: http://www.lockerbie.ch |
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