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LYING IS NO EVIDENCE !
MENSCHEN LÜGEN, BEWEISE NIE!

VORHALT:

Mögliche BKA Vereitelung der Wahrheit über den Transfer dreier (3) unbekannten, unbegleiteten inter-line Gepäckstücken, von Lufthansa Flug LH-631 aus KUWAIT, auf  PANAM Flug PA-103/A.

Nach einer kritischen Zergliederung in den massgebenden Sparten des BKA-Rapports ST-33 stellte sich heraus, dass bei den "Lockerbie Ermittlungen" ein Sachbearbeiter des BKA's durch eine einfache Addition auf die selbe Erkenntnis wie MEBO gkommen sein musste, dass drei (3) unbekannte, unbegleitete interline Gepäckstücke aus KUWAIT von LUFTHANSA LH-631 auf den PANAM Flug, PA-103/A transferiert wurden. Warum ist diese wichtige Tatsache im BKA Rapport unterschlagen worden?

Betrifft Darstellung im: BKA, Rapport ST-33 auf Seite 16, Absatz 4.4.4

Text: Von den 25 Transfer-Gepäckstücken laut Computer Ausdruck konnten den Transfer-Passagieren:

> NOONAN = 3 Gepäckstücke
> COYLE = 2 Gepäckstücke
> WALKER = 3 Gepäckstücke (FALSCH! MEBO)

(Total
= 8 Gepäckstücke MEBO)

zugeteilt werden.
Für die verbleibenen 17 Transfer-Registrierungen gibt es keine weiteren Inter-line Umsteiger auf Flug PA-103/A.  (FALSCH! MEBO)

MEBO: Korrekt ist:

Es gab von Passagier Nr. 143, T. WALKER, keine drei (3) Transit-Gepäckstücke, welche von Flug LH-631 über den Inter-line Counter HM-3 durchgecheckt wurden. Angekommen mit dem gleichen Flug LH-631 hatte WALKER seine drei (3) Gepäckstücke ausgecheckt und in FRANKFURT am Main Checkin Terminal 1 wieder neu auf PA-103/A eingecheckt. Dies kann aus der Code Nummer S-0539 abgeleitet werden. (ex Tray Nr. B-7056, B-9531, B-11366, (Code Nr. S-0539+Z1557, Code Nr. für Terminal 1 zwischen 0500 bis 0600).

Damit ergibt sich folgende Aufstellung: 86 Gepäckstücke am Terminal 1(inkl. 2 Bag am Transit-Gate Counter) eingecheckt; plus 26 Gepäckstücke in BERLIN-Tegel eingecheckt, wovon 25 Bag's (21+4=25 Bag') in FRANKFURT ausserhalb des Conveyancing System direkt von Flugzeug PA-647/ PA-649 zu Flugzeug PA-103/A transferiert wurden;
plus acht (8)
begleitete Transfer Passagier-Gepäckstücke (inkl. 1Bag von BERLIN), welche über das Conveyancing-System weiter befödert wurden; ergibt (86+25+8=119 Passagier-Gepäckstücke) übereinstimmend mit der Passagier/- Gepäckliste C140/V vom 21.12. 1988.
Somit verbleiben die drei (3), vom BKA
falsch dem Passagier WALKER zugeteilten Gepäckstücke, ex Tray Nr. B-4809, B-6001, B-7418 übrig und müssen als unbegleitete unbekannte inter-line Gepäckstücke eingeteilt werden.

Zudem hatte das BKA, zur Verwirrung folgende drei (3) begleitete Transfer-Bag's, welche nachweislich über die Inter-line Counter HM-3, HM-5 und 206/V3 codiert wurden, nicht den korrekten Passagieren zugeordnet. Korrekt ist:

1 Gepäckstück von Transit-Passagier Nr. 10, *BENNETT L., ex Tray Nr. B-5620, (Code S-0074+Z1544) codiert am Inter-line Counter HM-3.

1 Gepäckstück von Transit-Passagier Nr. 03, *AUBREY H., ex Tray Nr. *B-8042, (Code  S-0070+1317) codiert am Inter-line Counter  HM-5.

1 Gepäckstück von on-line Transit-Passagierin Nr.131, WAGENFÜHR W., ex Tray Nr. B-8849, (Code S-0009+Z1307) codiert am Inter-line Counter Nr. 206/V3 wurde vom BKA falsch dem gleichen inter-line Counter HM-5 mit dem Tray B-8042 wie oben zugeteilt. (*korrekt: 1Bag von Transitpassagier Nr. 03 AUBREY H.)

2 Gepäckstücke von Transitpassagierin Nr. 30 COYLE P., Tray Nr. B-5203, B-5936, Code: S-0011+Z., wurden vom BKA korrekt zugeordnet.

3 Gepäckstücke von Transitpassagierin Nr. 99 NOONAN K., Tray Nr.B-3546, B-10773, B-10467, Code S-0012+Z., wurden vom BKA korrekt zugeordnet.

Die Täuschung:

Verführend war das gleichbleibende Ergebnis von insgesamt acht (8) begleitete Transfer-Gepäckstücke, welche über das FAG Verteilsystem liefen. Das BKA hatte die oben genannten drei (3 Transfer-Gepäckstücke zuvor nicht den korrekten Transit-Passagieren zugeteilt, sondern dem falschen Passagier Nr. 143, T.WALKER. Diese Tatsache unterstützt die Möglichkeit, dass es sich hier um eine gezielte vorsätzliche Manipulation eines BKA-Sachbearbeiter gehandelt hatte. 

Motiv und Vorhalt: 

Ein Sachbearbeiter des BKA musste bei seinen Ermittlungen auf die selbeTatsache gestossen sein, dass von LUFTHANSA Zubringer-Flug LH-631 aus KUWAIT total sechs (6) Gepäckstücke auf PANAM Flug PA-103/A transferiert wurden.
Davon waren drei (3) Gepäckstücke
begleitet. Diese gehörten dem Passagier Nr. 143, WALKER T., welcher seine drei (3) Gepäckstücke aber in FRANKFURT amTerminal 1 (Main Counter) neu eingecheckt hatte. (Ex Tray B-7056, B-9531, B-11366, Code Nr. S-0539+Z1557). 

Die restlichen drei (3) Gepäckstücke aus KUWAIT waren unbegleitete Inter-line Bag's, welche bis heute *keinem Eigentümer zugeordnet werden können. (Ex Tray B-4809, B-6001, B-7418; Code S-0074+Z[zeit]) 

Motiv: 

Um diese *störende Tasache für die vorgesehene falsche Darstellung eines "AIRMALTA Koffer-Transfers" zu eliminieren, wurden die drei (3) unbegleiteten inter-line Gepäckstücke, welche über das Conveyancing-System befördert wurden, vorsätzlich dem Transit-Passagier Nr.143, WALKER zugeteilt.
Mit dieser Machenschaft wurde die
korrekte Passagier-Zuordnung für drei (3), von total acht (8) begleiteten Transfer-Gepäckstücken, folgendermassen verschleiert: 

Für das inter-line Gepäckstück ex Tray B-5620 (Nr. 10 ,*BENNET L.) konnte angeblich vom BKA 8./ 8.1/ 8.1.1/ 8.1.2/ 8.2/ 8.2.1/, Seiten 34/35, kein Passagier und Zubringerflug ermittelt werden. (Attribut * für Passagier welcher am Transtgate eingecheckt hatte, sein "Bag" wurde von L-B2 über den inter-line Counter HM-3 ein/durchgecheckt, Tray B-5620, Code: S-0074+Z1544)

Das inter-line Gepäckstück ex Tray B-8042 (Nr. 03 *AUBREY H.) wurde vom BKA 5.1.1/5.1.2/ 5.1.3/ 5.1.4, Seiten 17-19, falsch der Passagierin Nr. 131, WAGENFÜHR von Flug PA-643 zugeteilt. (Attribut * für Passagier welcher am Transitgate eingecheckt hatte, sein Bag wurde durch L-B2 am inter-line Counter HM-5 ein/durchgecheckt, Tray B-8042, Code: S-0070+Z1317) 

Mit dem on-line Gepäckstück von PA-643/(641) ex Tray B-8849 (Nr. 131, WAGENFÜHR W.) wurde vom BKA, 9./ 9.1/ 9.1.1/ 9.2.4, auf den Seiten 38-43 die Möglichkeit geschaffen, der Koffer sei nicht von WAGENFÜHR aus BERLIN, sondern um 13:07 Uhr über den inter-line Counter 206/V3 von AIRMALTA Flug KM-180 angeliefert und auf PA-103/A transferiert worden... 

Die korrekte Zuordnung der insgesamt drei (3) begleiteten inter-line Gepäckstücke von Passagier: Nr. 10, BENNETT, Nr. 03, AUBREY, Nr. 131, WAGENFÜHR wurden auf der vorangehender Seite Nr.4/A aufgezeichnet. Durch die, auf den ersten Blick unwichtige Unterlassung, der korrekten Zuordnung der drei (3) aufgeführten inter/on-line Gepäckstücke zu den richtigen Passagier Namen, wurden durch das BKA gezielt folgende falsche Fakts geschaffen: 

1. Die Vereitelung der Tatsache, dass drei (3) unbekannte inter-line Gepäckstücke von Flug LH-631 aus KUWAIT auf PA-103/A geladen wurden., 

2. Nur durch den vorsätzlich nicht aufgeführten Transit-Passagier Nr.03 AUBREY, von welchem ein Gepäckstück am inter-line Counter HM-5 um 13:17 Uhr codiert und mit dem Tray B-8042 durchgecheckt wurde, konnte anstelle AUBREY's Gepäckstück, das Bag von Passagier Nr. 131 WAGENFÜHR (Flug PA-643/(641) aus BERLIN) absichtlich falsch platziert werden. Damit stand der inter-line Counter 206/V3 und das Tray B-8849 für ein (1) "Phantom-Bag" Transfer um 13:07 Uhr von AIRMALTA KM-180 auf PA-103/A frei zur Verfügung. 

Die drei Transit-Passagiere: Nr. 03, *AUBREY H., Nr. 10, *BENNETT L. und Nr. 131, @*WAGENFÜHR W. und deren insgesamt dreì (3) Gepäckstücken, welche nachweislich über die inter-line Counter HM-5, HM-3 und 206/V3 ein/durchgecheckt wurden, blieben im BKA Rapport auf Seite 6, Absatz 2.2.3 eindeutig aus absichtlichen Gründen vakannt. Als Ersatz wurde Im "Austauschverfahren" kriminellerweise Passagier Nr. 30, T. WALKER mit 3 Gepäckstücken eingesetzt. (*Attribute für Transitpassagiere)

3. Tatsache bleibt, dass das Gepäckstück, ex Tray B-8849 codiert am Counter  206/V3 um 13:07 Uhr, zweifelsfrei kein Transfer-Gepäckstück von AIRMALTA KM-180 war, sondern das on-line Bag von Passagier: Nr.131, WAGENFÜHR ex Flug PA-643/(641) aus BERLIN Tegel. 

4. Für die restlichen 17 von 25 Gepäckstücken, welche über das Conveyancing System ein/durchgecheckt wurden, ergibt sich geprüft folgende Aufrechnung: (Bag's  25-8=17-11-2-1-3=0) im Klartext:
Elf (11) unbegleitete
on-line Gepäckstücke von den Zubringerflügen PA-637/107 mit 6 Bag's und PA-639 mit 5 Bag's von BERLIN-Tegel. (Tray Nr. B-0622, B-1898, B-4971, B-8238,-B-12244, B-11435, B-10852, B-6696, B-6559, B-6391, B-2377, Code: S-0072+Z) 

5. Zwei (2) unbegleitete inter-line Gepäckstücke müssen dem Besitzer Adolph WEINACKER von ex Flug LH-241 zugeordnet werden. (Tray Nr. B-3148, B-4573, Code: S-0076+Z1131) 

6. Ein (1) unbegleitetes inter-line Gepäckstück von Zubringerflug Alitalia AZ-422 aus ROM, müssen der Besitzerin Susan COSTA zugeteilt werden. (Tray Nr. B-5070, Code: S-0074+Z1320) 

7. Drei (3) unbegleitete inter-line Gepäckstücke von Zubringerflug LH-631 aus  KUWAIT, bleiben übrig, Besitzer unbekannt. (Tray Nr. B-4809, B-6001, B-7418) 

8. Total wurden 136 in-line, on-line, inter-line, unbegleitete und begleitete Gepäckstücke auf den Flug PA-103/A geladen (Bag's 86+25+8=119+17=136).
Definitiv
kein Gepäckstück Transfer von AIRMALTA KM-180 auf PANAM Flug PA-103/A in FRANKFURT da zusätzlich auch kein Tray übrig bleibt. 

EDWIN BOLLIER    C COPYRIGHT  Zürich, den 8. Februar 2006


Zürich, 1.Dezember 2005
printout

Auf dem Computer Passagier Print-out C 140 V vom Flug PanAm PA 103/A ab FRANKFURT (Prod. Nr. 199) von 21.12.1988 sind folgende Passagiere mit ihrem Gepäck aufgeführt:

153
Passagier-Namen und 3 Baby's mit dem Attribut "i" bezeichnet, sowie das Gepäck als Attribut "M" sind auf dem Computer Print-out C140/V für den Zubringer Flug PA-103/A nach LONDON-Heathrow (LHR) ausgedruckt worden.

Davon haben:

-
29
Passagiere nicht eingecheckt und somit kein check-in ** Attribut auf dem Print-out erhalten. Baby's mit Attribut "i" aufgeführt, wurden bis zum Alter von 8 Monaten nicht als Passagiere eingerechnet.

Total
124
Passagiere (in-line, on-line und inter-line) plus 3 Baby's "i" wurden in FRANKFURT auf PA-103/A eingecheckt und diese wurden erst nach positiver Abfertigung mit dem Attribut: ** ergänzt.

Ferner befanden sich (inklusive):

25
on-line Transit-Passagiere bezeichnet mit den Attributen "@* *TXL" von folgenden Zubringer PanAm-Flügen aus BERLIN-Tegel (TXL) auf dem Flug PA-103/A:
Flug PA-641/(643), 1 Passagierin Nr. 131, WAGENFÜHR W. mit ihrem Gepäckstück 1"M"
-vom Flug PA-647: 18 Passagiere  mit 21 Gepäckstücken "M" 21.
-vom Flug PA-649: 2 Passagiere mit 2 "i" Baby's und 4 Bag's "M" 4.
-von den Flügen PA-637 und PA-639 4 Passagiere 0 Bag's "M" 0.

6
inter-line Transit-Passagiere ergänzend markiert mit dem Attribut "*" vor dem *Namen.
Folgende Passagiere haben sich am Transitgate des Flughafen FRANKFURT eingecheckt:
Passagier Nr.
Nr. 93:  *PAGNUCCO R. Baggage:  "M" 0, (OAS) >>LHR >JFK,
Nr. 44:  *GOULD D. Baggage:  "M" 2, (OAS) >>LHR >JFK,
Nr. 10:  *BENNETT L. Baggage:  "M" 1, (OAS) >>LHR >JFK,
Nr. 03:  *AUBREY H. Baggage:  "M" 1, >>LHR
Nr. 06:  *BAINBRIDGE H. Baggage:  "M" 0, (OAS) >>LHR >JFK,
Nr. 54:  *JASPERT  W. Baggage:  "M" 0, >>LHR
[REF: MEBO Subdivide KJ-1]

41
Passagiere+2 "i" Baby's wurden auf dem Passagier-Computer-Printout für den on-line Weiterflug PA-103 ab LONDON-Heathrow (LHR) mit dem Attribut "O", oder "OAS" markiert. 

-
*1
Passagier Nr. 48  TOMIC E. hatte kein "Bag": "M" 0, "O" war ebenfalls auf Flug PA-103 gebucht, hatte aber den Weiterflug nach JFK in LHR nicht mehr angetreten. Somit sind nach einem Kontroll Vergleich mit den Namen die auf der offiziellen Opferliste von Flug PA-103 nur:

40
Personen +2 "i" Baby's von Flug PA-103/A  in LHR mit ihren 47 Gepäckstücken on-line auf den "Mainflight" PA-103 transferiert worden. *Es gibt keine BKA Erkenntnisse über den Abbruch der Weiterreise von Passagier Nr. 48 TOMIC E.? [see MEBO Tabelle]

Ludlon L:
2
Bag
Mitchell J:
2
Bag
Noonan K:
3
Bag
Malicote W:
1
Bag
Malicote D:
1
Bag
Schaeuble J:
1
Bag
Stinett M:
2
Bag
Stinett C:
1
Bag
Stinett S:
1
Bag
Schmith M:
2
Bag
i Williams E:
2
Bag
Walker T:
3
Bag
Woods D:
1
Bag
Woods J:
1
Bag
Woods J:
1
Bag
Thomas A:
1
Bag
i Thomas L:
2
Bag
Waido J:
3
Bag
Williams B:
1
Bag
Benett L:
1
Bag
Coursay W:
1
Bag
Coyle P:
2
Bag
Boyer F:
1
Bag
Bergstrom P:
2
Bag
Garczynski K:
2
Bag
Gould D:
2
Bag
Jaffer K:
2
Bag
Luerbke M:
2
Bag
Williams G:
1
Bag
+ 11 Passagiere ohne Baggage total 40 Passagiere

84
Passagiere von PA-103/A haben in LONDON-Heathrow den Flug mit ihren 72 begleiteten Gepäckstücken beendet oder sind mit anderen Flügen weitergereist, nicht aber mit Flug PA-103!

Hiermit bestätigt sich, dass die Anzahl der auf dem Computer Print-out C 140V registrierten und begleiteten total 119 Passagier Gepäckstücken mit den 47 Gepäckstücken, welche tatsächlich auf PA-103 transferiert wurden und den 72 Passagier Gepäckstücken die den Flug in LONDON LHR  beendet  haben, übereinstimmen.
Feststeht: Die BKA Ermittlungen haben ergeben, dass alle "London Passagiere" ihres Gepäck bekommen haben.

Auf dem Zubringer Flug PA-103/A wurden nach offiziellen PanAm Unterlagen, wie "Loadinglist" TADD 881221 vom 21.12.1988, Total 111 gemischte Gepäckstücke registriert;

> Nach Printout C 140V: Total 119 begleitete Passagier-Gepäckstücke;
> Nach PanAm PTM/LDM Telexe und Worksheet's von FA 32 FRA
Gepäckdienst: Total
17 unbegleitete Gepäckstücke.
Ergibt nach einer speziellen Bilanzierung insgesammt nur
136 gemischte, d.h. begleitete, unbegleitete, in-line, on-line und inter-line Gepäckstücke, welche  in Frankfurt auf PA-103/A geladen wurden.

Das BKA hat nicht im Detail erkannt dass die beiden Gepäckstücke der Transitpassagiere:
Nr. 03, *AUBRAY H. 1 Bag ex Tray Nr. B-8042, Code S-0070+Z1317, am Inter-line Counter HM-5 codiert wurde;


Nr. 10, *BENNETT L. 1 Bag ex Tray Nr. B-5620, Code S-0074+Z1544, am Inter-line Counter HM-3 codiert wurde.

Diese beiden Gepäckstücke wurden durch die "Lost and Found" Abteilung via der  Leitstelle B2 an die Inter-line Counter zugeliefert.
Ein dritter Transfer-Passagier:
Nr. 44, *COULD D. hatte sich ebenfalls am Transit-Gate Counter durchgecheckt, seine 2 Gepäckstücke bekamen nach Bilanz aber eine Code Nummer zwischen S-500-600+Z, d.h. diese Gepäckstücke wurden nicht über eine Inter-line Counter, sondern am "Last Minute"-Transit Counter durchgecheckt.
[siehe Ref. MEBO Subdivide KJ-2]

MASSGEBEND:

Von den insgesamt 26 Gepäckstücken, angeliefert von  BERLIN-Tegel sind nur 25 on-line Gepäckstücke durch das PanAm Personal von Flugzeug zu Flugzeug direkt und somit nicht über die Gepäcksverteil-Anlage in FRANFURT transferiert worden. Dadurch waren diese 25 Gepäckstücke von den Zubringer-Flügen PA-647 mit 21 Bags und PA-649 mit 4 Bags, nicht auf der PA-103/A Ladeliste TADD 881 221 erfasst worden.
Diese Gepäckstücke können dadurch keine Tray Nummern vorweisen und sind somit auf der FAG Ladeliste (Computer Print-out mit total 111 Gepäckstücken) nicht eingerechnet. Diese können nur über die Passenger Transfer Messages (PTM/LDM) Telexe berechnet und identifiziert werden.

Nur 1 on-line Gepäckstück, das von Passagierin Nr. 131, Wiebke WAGENFÜHR vom Zubringer-Flug PA-641/(643), musste über die Gepäcksförderung in FRA an einem bedienten Inter-line Counter, in diesem Fall bei Nr. 206/V3, um 13:07 Uhr mit Code S-0009+Z1307 (ex Tray Nr. B-8849), eingecheckt werden, weil das Flugzeug von Flug PA-103/A erst um 15:49 Uhr in FRANKFURT "on block" war und somit nicht für einen direkten Gepäcktransfer zur Verfügung stand.
Dadurch wurde dieses on-line Gepäckstück ex Tray B-8849 wie ein *inter-line "Bag" codiert.
Es besteht bis heute eine (kleine) *Unklarheit mit welchem Flug, PA-641 oder PA-643, die Passagierin Nr. 131 W. WAGENFÜHR in FRANKFURT angekommen war.
Diese *Tatsache kann aber aus folgenden Gründen nicht für den angeblichen AIR MALTA Gepäck-Transfer (Sprengstoff-Koffer) missbraucht werden.

AUSGANGSLAGE:

Die schottische Justiz (CROWN) bezugsweise das schottische Gericht in Kamp van Zeist sind im "LOCKERBIE-Fall" im Detail (rechtsgültig) davon ausgegangen, dass am Inter-line Counter Nr. 206/V3 in FRANKFURT am 21.12.1988 um 13:07Uhr ein Sprengstoff-Gepäck von AIR MALTA Flug KM-180 codiert und mit dem Tray Nr. B-8849 auf den Zubringer-Flug PanAm PA-103/A eingeschleust wurde.

Diese absurde Behauptung mit fataler Auswirkung, widerlegt MEBO und stellt dem gegenüber, dass es sich beim Gepäck mit der Tray Nr. B-8849 um einen normalen Koffer von Passagierin WAGENFÜHR gehandelt haben musste, welcher in LONDON-LHR von WAGENFÜHR ausgecheckt wurde. Somit war dieser Koffer nicht auf den "Mainflight" PA-103 transferiert worden und kann als "Sprengstoff- Koffer" definitiv ausgeschlossen werden.

Durch die zum Teil verwirrende Auslegungen steht jedoch definitiv die Tatsache fest, dass das eigentliche on-line Gepäck von WAGENFÜHR an einem Inter-line Counter codiert wurde:

> Von Flug PA-641 konnte das einzige on-line Bag ab on-Block Zeit von diesem Flug ab 12:20 Uhr an einem Inter-line-Counter codiert werden;

> Vom möglichen Flug PA-643 konnte ein einziges on-line Bag ab angeblicher on-Block Zeit von diesem Flug ab 13:02 Uhr an einem Inter-line-Counter codiert werden.

> Zeitlich kommen nur 3 Inter-line Counter in Frage bei denen im Zeitraum von 12:20 bis 13:20 Uhr ein Gepäckstück codiert werden konnte, dies sind: Counter HM-3, HM-5 und Counter 206/V3.

Durch Ermittlung des BKA und der Beweisunterlage von Worksheet Nr.000064 steht fest, dass am Counter *HM-3 um 13:20 Uhr 1 Gepäckstück mit Code: S-0074+Z1320 erfasst und mit dem Tray Nr. B-5070 zum Flug PA-103/A transferiert wurde.
Dieses Gepäckstück wurde als unbegleitetes inter-line Bag von Susan COSTA polizeilich identifiziert, welches von Alitalia Flug AZ-422 als Fundkoffer aus ROM vom "Found and Lost Department" angeliefert wurde.
Das selbe Gepäckstück ex Tray Nr. B-5070 wurde im schottischen Gerichtsverfahren (laut CHAPTER 13) falsch dem ex Tray Nr. B-8042 zugeteilt!
(Ref. 250049 1.Doc CHAPTER 13, page 35)
(Ref. richtige Ermittlung im BKA Rapport ST-33-068507/88, Seite 29) 

*Somit verbleiben nur die beiden Counter HM-5 und Counter 206/V3, sowie 2 Bag's: 1 inter-line Bag von Transit-Passagier Nr. 03, H.AUBREY und 1 on-line Bag von Passagierin Nr. 131, W.WAGENFÜHR übrig.

Theoretisch konnte jedes dieser beiden Gepäckstücke von WAGENFÜHR oder AUBREY, zeitlich am massgebenden Counter 206/V3 um 13:07 Uhr codiert worden sein. Diese Möglichkeit ist aber vernachlässigbar und würde dadurch den AIR MALTA Transfer in keiner Weise unterstützen.

Dadurch ist der Beweis erbracht, dass eines dieser beiden restlichen Gepäckstücke am Counter 206/V3 codiert werden musste. Nur deshalb stimmte die Codierungs-Bilanz der 25 Gepäckstücke von, (13 Inter-line+12 On-line) welche über die FAG Inter-line Counter in FRANKFURT codiert wurden, mit der Anzahl 25 Bag's überein.
Ein weiters Gepäckstück, wie das angeblich transferierte "Bomb-Bag" von Air Malta KM-180, kann dadurch
zweifelsfrei ausgeschlossen werden, weil keine weitere Gepäcks-Codierung, innerhalb des Zeitraumes zwischen 12:20--13:20 Uhr, an einem anderen Counterplatz gefunden werden kann...

Weitere Recherchen von MEBO, Gespräche mit der ex Passagierin, Frau Wiebke WAGENFÜHR und anderen Personen haben ergeben, dass mit grosser Wahrscheinlichkeit das Gepäck mit der ex Tray Nr. B-8042 dem inter-line Passagier Nr. 03, *H.AUBREY (am Leben) zugehörig ist und somit das restliche Bag ex Tray Nr. B-8849, zur Passagierin Nr. 131, W.WAGENFÜHR zugeordnet werden muss. Die umgekehrte Möglichkeit kann zur Zeit nicht zu hundert Prozent ausgeschlossen werden, würde aber an der Sachlage nichts verändern.     

Im Detail ist die schottische Anklage (laut CHAPTER 13) davon ausgegangen, dass das (1) on-line Gepäckstück von Passagierin WAGENFÜHR (Flug PA-643) um 13:17Uhr am Interline-Counter HM-5 in FRA codiert wurde und mit dem Tray Nr. B-8042 zur Beladung auf PA-103/A befördert wurde.
Anderseits widersprach sich die Anklage am Gericht in Zeist mit der Darlegung: alles on-line Gepäck der drei PanAm Flüge aus BERLIN-Tegel; PA-643 mit 1 einem Bag, PA-647 mit 21 Gepäckstücken und PA-649 mit 4 Bag's; Total 26 Gepäckstücke seien als on-line Gepäckstücke nicht über das "Baggage Conveyancing System" in FRANKFURT transferiert worden. (Ref. 250049 1.Doc. CHAPTER 13, page 35)

Vermutlich hat ein Ermittler der Anklage selbst festgestellt, dass dadurch für das Gepäck von H.AUBREY nur noch der Counter 206/V3 zur Codierung zur Verfügung stand.
Da sich anderseits aber nur der Counter 206/V3 für die vorsätzlich falsche Behauptung eignete, (es sei ein "Sprengstoff-Koffer" von AIR-MALTA KM-180 um 13:07 Uhr über den Counter 206/V3 codiert und auf den Flug PA-103/A eingeschleust worden), musste eine kriminelle *Manipulation gemacht werden.

*Diese bestand darin, dass die beiden Gepäckstücke, 1 unbegleitetes Bag von Susan COSTA und 1 Bag von W.WAGENFÜHR, zu einem (1) Gepäckstück zusammengelegt wurden. Dadurch konnte man "vorgaukeln", dass am Counter HM-5 um 13:17 Uhr das  Gepäckstück von PA-643 WAGENFÜHR codiert und mit dem Tray Nr. B-8042 zu PA-103/A transferiert wurde. [see CHAPTER 13, page 24]

Somit war das Gepäckstück WAGENFÜHR formiert bezugsweise "weiss gewaschen". Nur deshalb blieb die Anzahl 25 an den inter-line Counter codierten Gepäckstücken bei total 25 und erhöhte sich nicht auf die Stückzahl 26, wäre zusätzlich ein angebliches "Bomb-Bag" von AIR MALTA dabei gewesen.

Über die Tatsache des ("verschwundnen AUBREY-Bag") nach der falschen Darstellung mit dem Passagier-Bag von Nr. 03 H. AUBREY, hat das Gericht und das Defenseteam DUFF & TAYLOR, offensichtlich aus gutem Grunde wohlwissend geschwiegen.

*Nur mit diesem "Dreh" stand der Counter 206/V3 und das frei gewordene Tray Nr. B-8849 für das "Phantom Bag" der AIR MALTA KM-180 zur Verfügung!

"Die AIR MALTA Transfer Lüge" konnte durch diese manipulierte Konstellation und dem juristischen Versagen des Defense-Team Duff & TAYLOR, glaubhaft dargestellt werden... 
Im Kontext spielt das Gepäckstück von PA-641/(643), WAGENFÜHR, die wichtigste Rolle im Lockerbie-Fall.

On-line Baggage, welches über das FAG Kofferverteilsystem eingecheckt wurden, sind wie *inter-line Gepäckstücke codiert worden, so auch das on-line "Bag" von WAGENFÜHR.
*Diese Tatsache trug u.a. negativ dazu bei, wonach behauptet werden konnte das "Bag" sei, weil inter-line, von AIR MALTA KM-180 um 13:07Uhr angeliefert worden. Dazu kam ein fatal auswirkender Zufall:
Am gleichen Counter Nr. 206/V3 wurde, zwischen 13:04 bis 13:10 Uhr das inter-line Gepäck von AIR MALTA Flug KM-180 codiert.

Gleichzeitig um 13:07 Uhr wurde auch am gleichen Counter 206/V3 ein (1) Koffer von Flug PA-641/(643) von Passagierin Nr. 131 W.WAGENFÜHR codiert. Leider war es beim FAG Gepäcksdienst Usus, dass wenn nur ein bis zwei Gepäckstücke von einem anderen Flug zwischendurch, und während der Codierung des Gepäcks eines Fluges wie in diesem Fall, bei der Codierung des AIR Malta Gepäcks von Flug  KM-180, das fremde Gepäckstück des Fluges PA-641/(643) nach der Codierung, auf dem Worksheet nicht registriert wurde.

Diese unglücklichen Zufälle unterstützten die kriminelle Vorspiegelung des AIR MALTA Transfers eines "Sprengstoff-Koffer's."

Dazu kam eine falsche, ungünstige Aussage des Zeugen Nr. 799 Gunther KARSTELEINER: Dass insgesamt 25 inter-line Gepäckstücke auf den Flug PA-103/A transferiert wurden.
Er hatte kurzerhand die 12 on-line Bags (inklusive das Bag von WAGENFÜHR) mit den echten 13 inter-line Bag's zusammengezählt und kam dadurch auf die falsche Anzahl von 25 inter-line Gepäckstücke. Obwohl die on-line Gepäckstücke wie inter-line Bag's codiert wurden, konnte das dazumal weltweit modernste Computer gesteuerte Baggagesystem in FRANKFURT, eingecheckte on-line von echten inter-line Bag's unterscheiden, darnach wurde on-line Gepäck codiert wie Inter-line, nicht über die X-Ray Kontrollstelle geführt.

Dadurch sind auch die 12 on-line "Bag's", inklusive 1 Bag von W. WAGENFÜHR, nicht über die X-Ray Station B46 geführt worden, weil alle on-line Gepäckstücke zuvor in BERLIN-Tegel X-Ray kontrolliert wurden.

Der X-Ray Sicherheitsangestellte Kurt MAIER bestätigt im Tätigkeitsreport der Firma ALERT am 21.12.1988 zwischen 16:25-16:30 Uhr; 13 inter-line Gepäckstücke für den Flug PA-103/A kontrolliert habe. Dieses Gepäck kann noch heute beweisbar zugeordnet werden. Somit ist zusätzlich erwiesen, dass die restlichen 12 Gepäckstücke On-liner waren und somit keines dieser Bag's dem AIR-MALTA Flug KM-180 zugeordnet werden kann.

*PS: Die damalige PANAM Vorschrift lautete:
Sofern On-line Gepäckstücke in FRA nicht innerhalb 45 Minuten von einem PanAm Flugzeug direkt auf ein PanAm Flugzeuge umgeladen werden können, müssen diese über das FAG Gepäcksverteil-System in FRANFURT eingecheckt, codiert und zum vorbestimmten Transit-Flugzeug befördert werden. 

In diesem Fall wurde am Gericht in KAMP van ZEIST falsch angenommen, dass das eine on-line Gepäckstück von Flug PA-643 *direkt ausserhalb des "Tarmac" von PA-643 auf PA-103/A transferiert wurde.  [see CHAPTER 13, page 35]

*Auch diese falsche Gerichts Auslegung stärkte die feste und unverantwortliche  Behauptung, das Gepäck ex Tray Nr. B-8849 sei der "Sprengstoff-Koffer" gewesen welcher von AIR MALTA KM-180 auf PA-103/A transferiert wurde, was hiermit von MEBO zweifelsfrei widerlegt wird.

Im Ermittlungsergebnis des deutschen BUNDESKRIMINALAMT (BKA) wurde nach umfangreichen Überprüfungen im Flughafen FRANKFURT die Richtigkeit bestätigt, dass insgesamt nur 136 Gepäckstücke auf PA-103/A geladen wurden:

> 86 Gepäckstücke am PanAm Hauptschalter in FRA eingecheckt;
> 25 Gepäckstücke von BERLIN TXL, on-line von PANAM Flügen
direkt in FRANKFURT umgeladen;
> 25 Gepäckstücke über
Inter-line-Eingabestellen (Counter) in FRA transferiert;
>136 Gepäckstücke
total.
(Ref. BKA Rapport ST 33-068507/88, Seite 44)

Inklusive 17 unbegleitete Gepäckstücke (11on-line + 6 inter-line Bag's) waren auf PA-103/A geladen. 

Somit steht fest, dass alle 136 Gepäckstücke den Passagieren, oder den Flugnummern mit Bestimmtheit zugeordnet werden können. Ein Transfer eines Gepäckstückes, ein angeblicher Sprengstoff-Koffer von AIR MALTA, Flug KM-180 auf Flug PA-103/A in FRANKFURT, hätte die Anzahl der Gepäckstücke auf 137 erhöht und ist dadurch zweifelsfrei auszuschliessen.

Im weiteren findet ein zusätzlicher Koffer keinen Platz mehr, da keine ex Tray Nummer übrig blieb und ersichtlich beweisbar alle ex Tray Nummern für die identifizierten Gepäckstücke aufgebraucht und dementsprechend zugeordnet werden konnten.

Die fatalen Auswirkungen der mangelhaften Fein-Ermittlungen des Deutschen BUNDESKRIMINALAMTES gipfelt an Fahrlässigkeit weil vom BKA nicht bemerkt wurde,
dass * 3 unbekannte und unbegleitete inter-line Gepäckstücke von Flug LH-631 aus KUWAIT auf den Flug PA-103/A transferiert wurden, welche keiner Person zugeordnet werden konnten und über diese bis anhin ein Stillschweigen besteht!

Siehe: * 3 inter-line Gepäckstücke von Zubringer-Flug LH-631 aus KUWAIT ex Tray Nr. B-4809, B-6001, B-7418.

Diese 3 Gepäckstücke wurden falscherweise vom BKA folgend zugeteilt, siehe Text: Nach Ermittlungen kann es sich hier mit hoher Wahrscheinlichkeit nur um die drei vom Passagier WALKER in KUWAIT eingecheckten Gepäckstücke gehandelt haben.   *falsch. (Ref. Seite 16, BKA Rapport)

*MEBO Aufklärung:
Tatsächlich reiste der Passagier Nr. 143 T. WALKER mit seinen 3 Gepäckstücken mit dem selben Flug LH-631 von KUWAIT nach FRANFURT. WALKER hatte sich um 15:57 Uhr am Haupt-Checking Counter in FRANKFURT mit seinen 3 Gepäckstücken ex Tray Nr. B-7056, B-9531, und B-11366 neu eingecheckt.

MEBO ÜBERPRÜFUNG.
Wichtig: Von den 124 Passagieren, welche in FRANKFURT auf Flug PA-103/A eingecheckt hatten gab es laut Passagierliste C140V, nur 3 Passagiere mit je 3 Gepäckstücken:

1.> Passagier Nr. 143 T.WALKER hatte 3 Gepäckstücke (3 M):
ex Tray Nr. B-7056, B-9531, B-11366;

2.> Passagier Nr.
99
K.NOONAN hatte 3 Gepäckstücke (3 M):
ex Tray Nr.  B-3546, B-10773, B-10467
Diese Gepäckstücke wurden über den Inter-line Counter Nr. 203 weiterbefördert;

3.> Passagier Nr. 152

J.WAIDO hatte am Haupt-Checking Counter 3 Gepäckstücke (3 M) eingecheckt: 
ex Tray Nr. B-3593, B-4120, B-11511;

Somit steht klar fest, dass die 3 inter-line Gepäckstücke, ebenfalls von Flug LH-631 aus KUWAIT, welche aber über den Inter-line Counter HM-3 codiert und durchgecheckt wurden, nicht dem T. WALKER zugeordnet werden dürfen, wie vom BKA erwogen. (verantwortungsloser Untersuchungsmangel).

Es konnte bis heute nicht Aufgeklärt werden, ob dieses Baggage in LONDON- Heatrow auf den "Mainflight" PA-103 nach JFK transferiert wurde. Nach Zeugenaussage von BKA Kommissar  Hans Jürgen FUHL (Crown Zeuge No. 566) wurden in Heathrow Dokumente vernichtet!
Org.Text Crown/ über BKA
Kommissar FUHL:
He commented that other organisations who were investigating the bombing had taken some of the documentation before the BKA could get their hands on it. He also noted that PanAm had apparently instructed staff at HEATHROW to destroy documentation. [Ref. Doc.1 CHAPTER 13 page 38]

Vermutlich hätten diese Dokumente Klarheit über die 3 Gepäckstücke aus KUWAIT gebracht, vor allem über die wichtigste Frage ob diese 3 unbekannten Gepäckstücke in LONDON Heathrow auf den "Mainflight" PA-103 nach JFK eingeschleust wurden?

FAZIT: Auf dem Zubringer-Flug PA-103/A von FRANKFURT nach LONDON-Heathrow wurde nicht ein "Sprengstoff Koffer" von AIR MALTA auf PA-103/A transferiert, sondern 3 unbekannte merkwürdige Gepäckstücke aus KUWAIT, transferiert von LUFTHANSA Flug LH-631 auf PA-103/A!

EDWIN BOLLIER


Zürich, 15. Dezember 2005
Vergl

Die Zusammenhänge zwischen der Anzahl Gepäckstücke auf dem Passagier/Gepäck Print-out (C140V), der TADD Ladeliste und den PTM/LDM Messages.

TT-34

Begleitetes Baggage:
*
86
Gepäckstücke in-line am Check-in Counter laut TADD-Print-out in FRANKFURT von Passagieren eingecheckt.

+
7
Gepäckstücke inter-line, welche über die Inter-line Counter HM und V/3 durchgecheckt wurden. (ex Tray: B-8042 > (HM-5) von Transit- Passagier *AUBREY H.,---- B-5620 > (HM-3) von Transit-Passagier *BENNETT L.---- B-5203, B-5936 > (204/V3) Flug LH-1463, Passagierin COYLE P.----  B-3546, B-10773, B-10467 > (203/V3) von Flug LH-1463, Pass. NOONAN K.

+
1
Gepäckstück on-line, wie inter-line codiert von PA-641/(643) Passagierin Nr.131, WAGENFÜHR. (ex Tray: B-8849)

+
25
Gepäckstücke on-line von Transitpassagieren aus BERLIN-Tegel, laut PTM/LDM Telex-Messages. Dieses Baggage wurde nicht über die Counter des FAG Conveyancing-System gesteuert, sondern von Flugzeug zu Flugzeug direkt umgeladen. Das heist, diese 25 Bag's sind auf der TADD-Ladeliste nicht erfasst worden d.h. nicht ersichtlich; nur auf der Passagierliste C140V Prin-tout.

=
119
Gepäckstücke begleitet, laut Passagier-Liste Print-out C 140V vom 21.12.1988

+
6
Gepäckstücke

inter-line, welche über HM-Counter des FAG-Systems codiert und eingecheckt wurden. (ex Tray: B-3148, B-4573, von Flug LH-241, Pass. WEINACKER >(HM-2),---B-4809, B-6001, B-7418 >(HM-3) von Flug LH-631 aus KUWAIT,----- B-5070 > HM-3 von Flug, AZ-422, Passag. Susan COSTA, ROMA


+
11
Gepäckstücke on-line, unbegleitet von den Flügen PA-637 mit 6 Bag's und PA-639 mit 5 Bag's, (ex Tray Nr. B-0622, B-1898, B-4971, B-8238, B-12244, B-11435, B-10852, B-6696, B-6559, B-6391, B-2377 > HM-4)

Total
136
Gepäckstücke in-line, on-line, inter-line, begleitet und unbegleitet, geladen auf den Flug PANAM PA-103/A.

LADE PRINT- OUT TADD 881 221 FÜR FLUG PA-103/A vom 21.12.1988 >>>

TT-34 B

LADELISTE (COMPUTER PRINT-OUT) TADD 881 221 VON FLUG PA-103/A am 21.12. 1988

Baggage
86
Gepäckstücke in-line, begleitet, laut TADD Ladeliste (Print-out) geladen auf PA-103/A. (ex Tray Nummern siehe TADD Print-out)

+
7
Gepäckstücke inter-line, begleitet, welche über die Inter-line Counter HM und V3 geladen wurden. (ex Tray: B-3546,  B-10773, B-10467, B-5936, B-5203, B-5620, B-8042

+
1
Gepäckstücke on-line von PA-641/(643) WAGENFÜHR Tray B-8849, welches wie inter-line am Counter 206/V3 codiert wurde

+
6
Gepäckstücke inter-line, unbegleitet (ex Tray: B-4809, B-6001, B-7418, B-5070, B-3148, B-4573, welches über HM-Counter codiert wurde).

+
11
Gepäckstücke on-line, unbegleitet, welche über den Inter-line Counter HM-4 wie inter-line Gepäck codiert wurde. (ex Tray Nr.: B-0622, B-1898, B-4971, B-8238, B-12244, B-11435, B-10852, B-6696, B-6559, B-6391, B-2377..

=
111
Gepäckstücke>> diese wurden zusätzlich zu den bereits aus BERLIN-Tegel von, PA-647 (21 Bag's) und PA-649 4 Bag's), auf  PA-103/A zu den transfersierten 25 Bag's in  FRANKFURT geladen.
Übereinstimmung mit TADD Print-out.

+
25
Gepäckstücke von BERLIN-Tegel, welche nicht über das FAG Conveyancing System befördert und codiert wurden.

Total
136
Gepäckstücke >> geladen auf PA-103/A

C COPYRIGHT EDWIN & MAHNAZ BOLLIER TAVAKOLI, 8047 ZÜRICH 15. DEZEMBER 2005


Zürich, 19. Dezember 2005

LEITFADEN  (TT-33)
leit

Detail-Registrierungen über Passagiere und deren Gepäck, welche nach Passagier-Liste Print-Out, (C140V), TADD Loading-Print-Out und PTM/LDM Telexe, auf Flug PA-103/A am 21.12.1988 mit ihrem Gepäck positiv ein/durchgecheckt wurden

Total 124 Passagiere mit total 119 begleiteten Gepäckstücke sind auf den Flug PA-103/A positiv ein/durchgecheckt worden.
Davon haben in Berlin TXL, 25 Passagiere mit 26 Bag's positiv eingecheckt.

Davon sind 25 Gepäckstücke in Frankfurt direkt von den Flügen PA-647 mit 21 Bag's und PA-649 mit 4 Bag's, ausserhalb des Tarmacs (nicht über das FAG Conveyancing System) auf PA-103/A umgeladen worden.
Diese Gepäckstücke erhielten dadurch keine Tray Nummer und sind auf dem Lade Print-out nicht registriert worden. Diese 25 Gepäckstücke sind nur auf der Passagier/Gepäckliste bei den insgesamt aufgelisteten Gepäckstücken 119, unter den Attributen "M", sowie auf den PTM/LDM-Telexe ersichtlich.
1 on-line Gepäckstück von Berlin TXL Zubringer-Flug PA-641/(643) konnte zeitlich bedingt, nicht direkt auf den Weiterflug PA-103/A geladen werden und wurde über das FAG Baggage-Verteilsystem im Vorfeld 3, am Counter 206/V3 codiert und mit dem Tray Nr. B-8849 zu PA-103/A befördert. (Bag Code Nr. S-0009+Z1307; von Passagierin Nr. 131, W.WAGENFÜHR)

Total
124
Passagierehatten sich positiv in FRANKFURT ein/durchgecheckt;

-
25
On-line Passagiere hatten sich in BERLIN-Tegel eingecheckt;

99
Inter-line, in-line Passagiere hatten sich in in Frankfurt eingecheckt, davon hatten;

37
Passagiere kein Baggage = "M" 0.

>
62
Passagiere hatten sich in FRANKFURT, inklusiv Passagiere Nr.143, WALKER T. und Nr.152, WAIDO J. am "Main Checkin-Counter Terminal 1" mit >>

>
86
Gepäckstücken eingecheckt.
(Die beiden Transit-Passagiere WALKER und WAIDO hatten den Transitbereich verlassen und mit je 3 Gepäckstücken am "Main Checking Counter Terminal 1", neu eingecheckt);
inklusiv: *6 Passagiere hatten sich im Transit-Bereich am Departure-Counter am Flughafen FRANKFURT positiv eingecheckt.
(B)

Davon hatte Passagier Nr. 44, *GOULD D. 2 Gepäckstücke am Transit Departure-Counter" eingecheckt.
Diese beiden (2) Gepäckstücke bekamen eine Code Nummer zwischen S-500-600+Z. Diese Nummern wurden beim Checkin am Terminal "1", sowie am
Depart Transit-Gate zugeteilt und sind inklusiv bei den 86 Gepäckstücken eingerechnet..

* = Attribut für die sechs (6) Transit-Passagiere, welche im Transit Departure Counter eingecheckt haben:
Passagier Nr. 93, *PAGNUGGO R. Baggage: "M" 0
Passagier Nr. 44, *GOULD D. Baggage: "M" 2 Code Nr. 500-600
Passagier Nr. 10, *BENNETT L. Baggage: "M" 1 Tray B-5620 HM-3
(Code:S-0074+Z15:44)
Passagier Nr. 03, *AUBREY H. Baggage: "M" 1 Tray B-8042 HM-5
(Code: S-0070+Z13:17)
Passagier Nr. 06, *BAINBRIDGE H. Baggage: "M" 0
Passagier Nr. 54, *JASPERT W. Baggage: "M" 0

>Wichtig:

Zwei Transit-Passagiere Nr. 03, *AUBREY H. und Nr. 10, *BENNETT L., haben sich ebenfalls im Transitbereich am "Departure Gate" eingecheckt. Ihre beiden Gepäckstücke wurden jedoch von der Leitstelle B2 über die Inter-line Counter HM-3 und HM-5 in Halle Mitte durchgecheckt. Diese beiden Gepäckstücke erhielten folgende Code und Tray Nummern:


1
Gepäckstück von Transit-Passagier Nr. 03, *AUBREY H., mit (Code Nr. S-0070+Z1317, ex Tray Nr. B-8042) wurde am Inter-line Counter HM-5 codiert und eingecheckt.

1
Gepäckstück von Transit-passagier Nr. 44, *BENNETT L., mit (Code Nr. S-0074+Z1544, ex Tray Nr. B-5620 wurde am Inter-line Counter HM-3 codiert und eingecheckt.

Zwei Transit-Passagiere Nr. 99, NOONAN K. und Nr. 30, COYLE P., haben nach ihrer Ankunft mit LH-1453 aus WIEN den Transitbereich von Airport Frankfurt verlassen und sich am "Main Checkin-Counter, Terminal 1" in Frankfurt neu eingecheckt.
Ihre total 5 Gepäckstücke wurden in WIEN, wo ihr Flug mit Lufthansa LH-1453 begonnen hatte,
inter-line via FRANKFURT auf PA-103/A und nach HEATHROW auf PA-103 nach NEW YORK durchgebucht;

3 Gepäckstücke von NOONAN, Code S-0012+Z, ex Tray Nr. B-3546, B-10773, B-10467
und
2 Gepäckstücke von COYLE P., Code S-0011+Z, ex Tray Nr. B-5203, B-5936.
(C)

Diese Gepäckstücke wurden an den Inter-line Counter 203/V3 und 204/V3 codiert und nach PA-103/A durchgecheckt.


1
On-line Gepäckstück von Passagierin Nr.131, W. WAGENFÜHR wurde wie ein Inter-line Bag am Counter HM-206/V3 codiert (Code S-0009+Z1307) und mit Tray Nr. B-8849 *ohne X-Ray Kontrolle auf den Flug PA-103/A durchgecheckt. *Die X-Ray Kontrolle wurde, weil On-line bereits in BERLIN-Tegel durchgeführt.

Hiermit konnten alle 119 begleiteten Passagier-Gepäckstücke zugeordnet werden, davon wurden an den Checkin Counter Terminal "1" und Transit Depart, total:
86
begleitete Gepäckstücke, auf PA-103/A eingecheckt. (Die Tray Nummern sind auf dem TADD KIK-Computer Print-out [Ladeliste] ersichtlich; Code .S-500-600+Z)

Über Inter-line Counter in FRANKFURT liefen; 
8

begleitete Gepäckstücke. (Tray B-8042, B-5620, B-5203, B-5936, B-3546, B-10773, B-10467, B-8849)


25
Gepäckstücke, welche direkt, ausserhalb des Tarmac von Flugzeug zu Flugzeug umgeladen wurden waren begleitete Passagier-Gepäckstücke aus BERLIN-Tegel von den Flügen PA-647, mit 21 Bag's und PA-649, mit 4 Bag's. (Keine Tray Nummern, da direkt von Flugzeug zu Flugzeug umgeladen wurde).

Die restlichen 17 Gepäckstücke waren unbegleitet, davon 11 on-line aus Berlin Tegel am Counter HM-4 als Inter-line codiert und 6 inter-line Gepäckstücke über, HM-2 mit 2 Bag's und, HM-3 mit 4 Bags, an Inter-line Counter codiert worden.


(11
Gepäckstücke von BERLIN-Tegel, Flüge PA-637 und PA-639, Tray Nummern: B-0622, B-1898, B-4971, B-8238, B-12244, B-11435, B-10852, B-6696, B-6559, B-6391, B-2377;
2
Gepäckstücke von Adolph WEINACKER, Flug LH-241, Tray Nr: B-3148, B-4573;
3
Gepäckstücke von KUWAIT, Flug LH-631, Tray Nr: B-4809, B-6001, B-7418;
1
Gepäck von Susan COSTA von Flug AZ-422, Tray Nr: B-5070)

Hiermit ist bestätigt, dass sich 3 unbekannte Gepäckstücke aus KUWAIT, ex Tray Nr. B-4809, B-6001, B-7418 auf dem Flug PA-103/A befanden.

Total 136 Gepäckstücke begleitet, unbegleitet, Inter-line und On-line waren auf PA-103/A geladen worden.

(Ref. TT-34, MEBO- Zusammenhänge vom 15.Dezember 2005)

EDWIN BOLLIER


Zürich, den 20. 01. 2006
KoBila

Kontroll Bilanz über die Beladungskapazität von Flug PA-103/A mit Passagieren und Gepäckstücken am 21.12. 1988 in FRANKFURT

Diese Gegenüberstellung zeigt, dass alle zugeteilten Tray Nummern für die im Flughafen FRANKFURT ein/durchgecheckten Gepäckstücke, zugeordnet werden können und mit der Menge von 111 Gepäckstücken, laut TADD 881221 Computer Print-out, übereinstimmen. Für ein (1) zusätzliches Gepäckstück von AIR MALTA Flug KM-180 bleibt kein Tray bezw. Bag übrig, sodass ein Gepäck-Transfer von AIR MALTA auf PANAM 103/A definitiv ausgeschlossen werden muss.      

1. Ausgangslage: Nur begleitetes Passagier Baggage.

Zu den 124 Passagieren auf PA-103/A wurden 119 begleitete Gepäckstücke auf PA-103/A geladen.
Von 124 Passagieren hatten 37 Passagiere kein Gepäck d.h, den restlichen 87 Passagieren müssen 119 Gepäckstücke zugeteilt werden (124-37= 87 P.)
Von den 87 Passagieren haben 25 Passagiere mit 26 Gepäckstücken in BERLIN- Tegel eingecheckt.
Davon wurden nur 25 Gepäckstücke in FRANKFURT von den Zubringerflügen *PA-647 (21Bag's) und *PA-649 (4 Bag's) ausserhalb des Tarmac, direkt von den *beiden Flugzeugen auf PA-103/A geladen. Diese Gepäckstücke erhielten dadurch keine Tray Nummer und sind nicht im TADD Computer Print-out von 111 Bag's eingerechnet bezw. erfasst worden. Diese 25 Gepäckstücke werden durch die PTM/ LDM Messages: FSA0270=PA-647 mit 21 Bag's und FSA0297=PA-649 mit 4 Bag's bestätigt.

Somit haben die restlichen 62 Passagiere (87-25=62 P.) in FRANKFURT mit 94 begleiteten Gepäckstücken (119-25=94 Bag's) ein/durchgecheckt.

Von den 62 Passagieren gab es laut Passagierliste C/140V inklusiv: 6 Transfer- Passagiere mit dem Attribut "*" vor dem Namen, d.h. diese haben sich am Transit Depart-Gate eingecheckt: 

Passagier Nr. 93:  *PAGNUCCO R. "0M" (OAS) >>LHR >JFK, (Opfer)
Nr. 44:  *GOULD D. "2M" (OAS) >>LHR >JFK, (Opfer)
Nr. 10:  *BENNETT L. "1M" (OAS) >>LHR >JFK, (Opfer)
Nr. 03:  *AUBREY H. "1M" >>LHR
Nr. 06:  *BAINBRIDGE H. "0M" (OAS) >>LHR >JFK, (Opfer)
Nr. 54:  *JASPERT  W. "0M" >>LHR

Die beiden (2) Gepäckstücke des Transitpassagier:

No. 44, *GOULD D. "2M",

wurden am Transit Depart-Gate eingecheckt und erhielten trotzdem je eine Code-Nummer zwischen 0500-0600+Z(Zeit), (gleiche Code Nummern wie am Main-Counter Terminal 1 ausgegeben wurden); d.h. diese sind inklusive, in den 86 eingecheckten Gepäckstücken beim Main-Counter einzurechnen.

Von den beiden Transitpassagieren:

No. 10, *BENNETT L. "1M" und
No. 03, *AUBREY H. " 1M"

wurden die Gepäckstücke über das FAG Conveyancing System über die inter-line Counter HM-3 (Tray No. B-5620) und HM-5 (Tray B-8042) codiert und durchgecheckt.

Von 2 weiteren Transitpassagieren aus WIEN, welche sich aber am Main-Counter im Terminal 1 eingecheckt haben (ohne *Attribut): 

No. 99, NOONAN K. "3M" und
No. 30, COYLE P.  "2M"

wurden insgesamt fünf (5) Gepäckstücke (2+3 Bag's) über das FAG Conveyancing System über die Counter:
No. 203/V3 (3 Bag's Tray No. B-3546/ B-10773/ B-10467) und Counter:
No. 204/V3 (2 Bag's Tray No. B-5203/ B-5936) codiert und durchgecheckt.

Von einer on-line Transit-Passagierin aus BERLIN-Tegel, Flug PA-641(643):

No.131, WAGENFÜHR W. "1M"

wurde das eine on-line (1) Gepäckstück wie ein inter-line Bag codiert (Code: S-0009+Z1307) und mit dem Tray No. B-8849 über den Counter 206/V3 um 13:07 Uhr durchgecheckt. (Gleichzeitig während der Codierung des AIRMALTA Gepäcks von Flug KM-180, zwischen 13:04-13:10 Uhr am gleichen Counter 206/V3).

Somit wurden 8 begleitete Gepäckstücke von folgenden 5 Umsteige-Passagieren über das FAG Conveyancing System befördert und ein/durchgecheckt:

Counter: HM-3; 1 Bag mit (Tray  B-5620,  BENNETT L.)
Counter: HM-5;  1 Bag mit  (Tray  B-8042,  AUBREY H.)
Counter: 203/V3; 3 Bag mit  (Tray  B-3546/ B-10773/ B-10467, NOONAN K.)
Counter: 204/V3; 2 Bag mit  (Tray  B-5203/ B-5936, COYLE P.)
Counter: 206/V3; 1 Bag mit  (Tray  B-8849,  WAGENFÜHR)

Damit ergibt sich, dass 62 Passagiere, für ihre 86 Gepäckstücke laut TADD Print- out eine Code No. zwischen S-0500 bis 0600+Z(ZEIT) bekommen haben. (Somit sind am Main-Counter (Terminal 1); 84 Bag's und am Transit Depart-Gate; 2 Bag's eingecheckt worden. (86 Code No. zwischen S-0500-0600+Z sind auf dem TADD Ladeprint-out registriert worden).

Zusätzlich wurden acht (8) Gepäckstücke von Umsteige-Passagieren über das FAG Conveyancing System (über inter-line Counter) durch/eingecheckt. Dies ergibt ein Zwischentotal von: 62 Passagieren mit 94 Gepäckstücken (86+8=94 Bags). Dazu müssen die 25 Passagiere mit den 25 direkt umgeladenen Bag's von BERLIN- Tegel, sowie 37 Passgiere ohne Baggage dazugezählt werden: 62+25+37=124 Passagiere mit 94+25=119 Gepäckstücken.

2. Unbegleitetes Baggage:

Zu den begleiteten 94 Passagier-Gepäckstücken kommen 17 unbegleitete Gepäckstücke dazu, welche folgend zugeordnet werden müssen:

11
on-line Gepäckstücke unbegleitet von den Zubringer BERLIN-Flügen PA-637 mit 6 Bag's und PA-639 mit 5 Bags, Tray No. B-0622/ B-1898/ B-4971/ B-8238/ B-12244/ B-11435/ B-10852/ B-6696/ B-6559/ B-6391/ B-2377. Codiert am inter-line Counter HM-4. (Code: S-0072+Z)

+
2

inter-line Gepäckstücke, unbegleitet von ex Flug Lufthansa LH-642 (Adolph WEINACKER), Tray No. B-3148/ B-4573. Codiert am inter-line Counter HM-2. (Code: S-0076+Z)


+
3

inter-line Gepäckstücke unbegleitet von ex Flug Lufthansa LH-631 aus KUWAIT, ex Passagier unbekannt, Tray No. B-4809/ B-6001/ B-7418. Codiert am inter-line  Counter HM-3. (Code: S-0074+Z)


+
1
inter-line Gepäckstück unbegleitet von ex Flug Alitalia AZ-422 aus ROM, ex Passagier Susan COSTA, Tray No. B-5070. Codiert am  inter-line Counter HM-3. (Code: S-0074+Z)

=
17
unbegleitete Gepäckstücke

3. Erste  Zusammenfassung:

86
begleitete Gepäckstücke, am Terminal 1 + Transit-Gate eingecheckt.

+
8
begleitete Passagier Bag's, über das  Conveyancing System eingecheckt.

=
94
Gepäckstücke in FRA an Checkin- und Inter-line Counter eingecheckt.

+
25
begleitete Gepäckstücke, direkt von Flugzeug zu Flugzeug umgeladen.

=
119
Gepäckstücke, übereinstimmend mit der Passagierliste C 140V.

4. Zweite Zusammenfassung:

94
begleitete Gepäckstücke in FRANFURT eingecheckt.

+
17
unbegleitete Gepäckstücke, über Inter-line Counter eingecheckt.

=
111
Gepäckstücke, übereinstimmend mit der TADD Ladeliste 881221.

5. Dritte Zusammenfassung:

119
begleitete Gepäckstücke laut Passagierliste C 140V.
+
17
unbegleitete Gepäckstücke (11+2+3+1= 17 Gepäckstücke)

=
136
total zugeordnete und geladene In-line, Inter-line, On-line, begleitet und unbegleitete Gepäckstücke wurden auf den Flug PA-103/A geladen. Ein Gepäck-Transfer von AIRMALTA auf PA-103/A ist zweifelsfrei auszuschliessen. 

NB:
Hätte das Defense-Team von AL MEGRAHI, DUFF&TAYLOR ihre "verantwortungslose" Verteidigung seriös und professionell ausgeführt und den Richtern am Gericht in KAMP van ZEIST eine korrekte und übersichtliche Gepäck-Bilanz der Anklage gegenübergestellt, hätte das Gericht das abstruse "Indiz" mit dem AIR MALTA Koffer-Transfer auf PAN AM in FRANKFURT nicht als Tatsache in ihre Beurteilung einbezogen.

COPYRIGHT EDWIN & MAHNAZ  BOLLIER-TAVAKOLI  CH 8047 ZÜRICH  20. 01. 2005


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MAHNAZ  BOLLIER-TAVAKOLI,  PRIVAT  INVESTIGATOR, FACT-FINDING COMMITTEE
E-mail: mahnaz@bluewin.ch - URL: http://www.lockerbie.ch
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